Medieninformation der Bau- und Umweltschutzdirektion | |
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Umfahrung von Laufen und Zwingen: Linienführung steht fest
Die Bau- und Umweltschutzdirektion BL hat entschieden, dass Laufen und Zwingen mit einer Umfahrungsstrasse auf der Südseite des Birstals entlastet werden sollen. Dieser Entscheid wird von den betroffenen Gemeinden im Laufental und dem Bundesamt für Strassen unterstützt. Im nächsten Jahr wird das Vorprojekt ausgearbeitet.
Der Variantenentscheid zur Umfahrung von Laufen und Zwingen ist gefällt: Es ist eine vollständige südliche Umfahrung vorgesehen, welche mehrheitlich in Tunneln geführt wird. Die im Frühjahr abgeschlossene Zweckmässigkeitsbeurteilung hatte zu dieser Variante geführt. Die Vernehmlassung hat nun zusätzlich ergeben, dass die südliche Umfahrung auch von den betroffenen Gemeinden, dem Kanton Solothurn sowie dem Bundesamt für Strassen favorisiert wird.
Die Umfahrung von Laufen und Zwingen schliesst an den Eggfluetunnel an und führt durch den Brislachertunnel zum Anschluss Zwingen Süd im Lüsseltal. Dieser Abschnitt entspricht der ersten Etappe, mit welcher das Hauptnadelöhr in Zwingen bereits entlastet wird. Die zweite Etappe ist der Abschnitt weiter nach Westen durch den Pfaffenbergtunnel bis zum Anschluss Laufen Ost bei der Breitenbachstrasse. Damit werden Laufen mit seinem Gewerbegebiet aber auch Breitenbach optimal angeschlossen. Der Abschnitt bis zum Anschluss Laufen Süd an die bestehende H18 mit einem Birshollentunnel bildet die dritte und letzte Etappe. Damit ist das Netzstück für den Durchgangsverkehr Basel - Delémont vollständig und auch das Lützeltal an die Umfahrung angeschlossen.
Die ursprüngliche Variante sah den Anschluss Zwingen Ost im Raum der ARA Zwingen vor. Das bessere Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Erhaltung des wertvollen Naturraums entlang der Birs sprachen jedoch klar für einen Anschluss nahe dem Westportal des Tunnels Eggflue. Noch nicht entschieden ist die Frage, ob ein Anschluss Zwingen Süd kommt oder nicht. Die Zweckmässigkeitsbeurteilung hat ergeben, dass dieser Anschluss das Kosten-Nutzen-Verhältnis positiv beeinflusst. Für einen definitiven Entscheid braucht es jedoch weitere Grundlagen, welche insbesondere die Einbettung des Anschlusses in das enge Lüsseltal und die möglichen flankierenden Massnahmen in Brislach aufzeigen.
Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss zum Sachplan Verkehr vom 26. April 2006 die Absicht bekundet, die H18 zwischen Basel und Delémont ins Grundnetz der Bundesstrassen aufzunehmen. Der definitive Netzentscheid durch das Parlament wird frühestens in zwei Jahren gefällt. Die Realisierung sowie die Finanzierung werden somit voraussichtlich Bundessache sein. Für eine Bundesstrasse stehen vornehmlich Umfahrungslösungen im Vordergrund. Aufgrund dieser neuen Rahmenbedinungen erfolgen die Planungen für die Umfahrung von Laufen und Zwingen seit Mitte 2006 in Koordination mit dem Bund.
Im Jahr 2007 wird das Vorprojekt zur Umfahrung von Laufen und Zwingen ausgearbeitet. Parallel zum Vorprojekt wird auch untersucht, welchen Beitrag der öffentliche Verkehr zur Lösung der Verkehrsprobleme im Laufental leisten kann. Anschliessend soll die Strasse in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden. Wenn durch den Netzbeschluss des Parlaments die H18 Basel - Delémont in Bundesbesitz übergehen sollte, kann der Kanton Basel-Landschaft dem Bund ein bereinigtes Projekt übergeben.
Beilage: Karte der Umfahrung von Laufen und Zwingen [PDF]
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Für Rückfragen:
Alain Aschwanden, Tiefbauamt Basel-Landschaft: Tel. 061 925 54 53
Christian Kropf, Tiefbauamt Basel-Landschaft: Tel. 061 925 54 79
Liestal, 12. Dezember 2006