Medieninformation der Bau- und Umweltschutzdirektion | |
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Sonnenkollektoren in Blauen sollen bleiben
Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat eine generelle Überprüfung eingeleitet, ob und inwieweit künftig vermehrt Sonnenkollektoren in Kernzonen von Baselbieter Gemeinden zugelassen werden sollen. Anlass dazu gibt der Fall aus Blauen.
Der Gemeinderat Blauen hat am 18. Oktober 2006 entschieden, die Stossrichtung aufrecht zu erhalten, die Nutzung von Sonnenenergie auch in der Kernzone weitestgehend zu ermöglichen. Sonnenkollektoranlagen wie die umstrittene in Blauen sollen damit künftig bewilligungsfähig werden.
Eine entsprechende Anpassung der kommunalen Zonenvorschriften wurde vom Gemeinderat Blauen bei der Bau- und Umweltschutzdirektion angemeldet. Diese wird nun prüfen, wie dem Anliegen der Gemeinde Blauen auch unter Berücksichtigung der ortsbildschützerischen Interessen bestmöglich nachgelebt werden kann. Bereits heute sind in der Kernzone von Blauen Sonnenkollektoren zulässig, allerdings mit Einschränkungen (vorbehältlich von Ausnahmen nur auf Nebengebäuden und wenn das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird).
Die damit hängige Revision der Zonenvorschriften von Blauen hat die Bau- und Umweltschutzdirektion veranlasst, bei der Vollzugsstelle des Kantons den Auftrag zur Entfernung der umstrittenen Sonnenkollektoranlage in Blauen einstweilen zurückzuziehen. Die Ergebnisse des weiteren Planungsverfahrens werden abgewartet, bis über das weitere Vorgehen entschieden wird.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION
Informationsdienst
Auskünfte: Markus Stöcklin, Leiter Rechtsdienst der Bau- und Umweltschutz-direktion. Tel. 061 925 53 96
Liestal, 25. Oktober 2006
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