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Medieninfos BUD

Medieninformation der Bau- und Umweltschutzdirektion

 

Gemeinsamer Nationalstrassen-Unter- und -Werterhalt für die Nordwestschweiz


AG, BL, BS und SO bauen Trägerschaft auf

Der Bund sieht für die Umsetzung des Neuen Finanzausgleichs (NFA) im Bereich Nationalstrassen elf Vergabeeinheiten für den betrieblichen und kleinen baulichen Unterhalt vor. Die Regierungen der Nordwestschweizer Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben beschlossen, eine gemeinsame interkantonale Trägerschaft für den Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen aufzubauen.

Am 28. November 2004 hat die Schweizer Bevölkerung über die Neuordnung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) abgestimmt. Die Nationalstrassen sind künftig zu 100% durch den Bund zu finanzieren. Der Bund trägt die Verantwortung für Bau und Unterhalt, kann die Aufgabe aber ganz oder teilweise öffentlichen, privaten oder gemischten Trägerschaften übertragen. Die Umsetzung der NFA ist auf den 1. Januar 2008 vorgesehen.

Der Bund beabsichtigt nach aktuellem Planungsstand, den Betrieb elf Vergabeeinheiten zu übertragen. Die Vergabeeinheiten wurden nach verkehrlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gebildet. Die Nordwestschweiz mit den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn bildet eine dieser elf Vergabeeinheiten.

Als erste in der Schweiz beschlossen die Nordwestschweizer Baudirektorinnen und Baudirektoren, eine gemeinsame interkantonale Trägerschaft "Nationalstrassen Nordwestschweiz (NSNW)" aufzubauen.

Eine Arbeitsgruppe mit den Nationalstrassen-Verantwortlichen hat sich mit den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten der Kooperation beschäftigt. Sie ist zum Schluss gekommen, dass zur Nutzung von Synergien eine echte und selbstständige Trägerschaft zu bilden ist. Zudem sollen dem Bund Grundleistungen aus Betrieb und kleinem baulichem Unterhalt sowie Zusatzleistungen angeboten werden. Das Angebot dieser bereits heute durch die Kantone erbrachten Leistungen ermöglicht in den anstehenden Verhandlungen mit dem Bund, eine sinnvolle Schnittstellenregelung für die zukünftige Ausrichtung der Trägerschaft zu finden.

Nachdem die Nordwestschweizer Baudirektorinnen und Baudirektoren an ihrer Sitzung vom 12. September 2005 den Projektauftrag genehmigt hatten, liegt mittlerweile auch die Zustimmung der Gesamtregierungen aller vier involvierten Kantone vor. Bereits wurde auch eine kantonsübergreifende Projektorganisation eingesetzt. Die politische Verantwortung des Projekts liegt bei der Steuerungskommission, welche sich aus den Nordwestschweizer Baudirektorinnen und Baudirektoren und den entsprechenden Kantonsingenieuren zusammensetzt unter der Leitung von Regierungsrat Peter C. Beyeler, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau. Eine Übernahme des Leistungsauftrages durch die Trägerschaft soll per 1. Januar 2008 erfolgen.

BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst

Auskunft:
Ruedi Hofer, Kantonsingenieur, Tiefbauamt, Tel. 061 925 54 84
Thomas Weber, Leiter Hochleistungsstrassen, Tiefbauamt, Tel. 061 976 87 87


Liestal, 27. Oktober 2005



 

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