Medieninformation der Bau- und Umweltschutzdirektion | |
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Schutz der Arbeiter im Chienberg ab sofort gewährleisten
Der Bauunternehmer muss aufgrund hoher Staubkonzentrationen auf der Baustelle "Hebungen" im Chienbergtunnel mit diversen Massnahmen kurz- und längerfristig den Schutz der Arbeiter im Tunnel gewährleisten. Dies hat die Bau- und Umweltschutzdirektion zusammen mit der Suva an der heutigen Sitzung gefordert. Der Bauunternehmer wird bis am 24. Juni 2005 definitive Lösungen zum Schutz der Arbeitenden umsetzen. Als Sofortmassnahme verzichtet der Unternehmer bis dahin auf die staubintensivsten Arbeiten.
Die Suva führt an der Baustelle "Hebungen" im Chienbergtunnel monatliche Kontrollen zur Einhaltung der Arbeitssicherheit und der entsprechenden Vorschriften durch. Zur Einhaltung dieser Vorschriften ist die Unternehmerschaft gesetzlich und vertraglich verpflichtet.
Anfang Juni hat die Suva erhöhte Staubkonzentrationen festgestellt, worauf unter der Leitung von Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel heute eine Besprechung mit der Suva und allen Verantwortlichen stattgefunden hat. Die Suva hat anlässlich dieser Sitzung die Ergebnisse der Schadstoffmessung vom 9. Juni 2005 und die damit verbundene wissenschaftliche Auswertung präsentiert. Der zulässige Quarzstaub-Grenzwert in der Tunnelluft ist an 6 Messpunkten leicht und an einer Messstelle stark (6-7 fach des zulässigen Wertes) überschritten.
Obwohl seit letzter Woche erste Massnahmen zur Reduktion der Staubbelastung bereits umgesetzt worden sind, fordert der Kanton gemeinsam mit der Suva weitere Massnahmen, welche an der heutigen Sitzung gemeinsam mit der Unternehmung und der Projektleitung erörtert worden sind.
Gemäss Messung der Suva ist bereits die in die Tunnelbaustelle zugeführte Frischluft mit Staub belastet. Offenbar wird die Luft bei der Zufuhr über der Zwischendecke mit Staub verunreinigt. Zur Verbesserung der Frischluftqualität wird der Bauunternehmer diese Luft über eine sogenannte Lutte, d.h. eine flexible Schlauchleitung, über der Zwischendecke führen. Dies ist von der Unternehmung gemäss Vereinbarung von heute Morgen bis am 24. Juni 2005 umzusetzen. Die Suva geht davon aus, dass damit eine staubfreie Frischluftversorgung der Baustelle sichergestellt wird und die leichten Grenzwertüberschreitungen verhindert werden.
Die Schrämarbeiten im Beton und Gipskeuper erfordern weitergehende Massnahmen. Als Übergangslösung werden die Schrämarbeiten gestaffelt und der Arbeitsplatz im Führerstand der Schrämbagger wird unter Überdruck mit Frischluft versorgt. Als definitive Lösung soll der Konstruktionsbeton mit einer andern Arbeitsmethode abgetragen und für das Lösen des Gipskeupers geeignete Entstaubungsmassnahmen getroffen werden. Damit ist gewährleistet, dass die Arbeiter keiner erhöhten Staubkonzentration ausgesetzt sind.
Bis die Übergangslösung umgesetzt ist, finden keine Schrämarbeiten im Tunnel statt.
Auch nach der Realisierung der definitiven Lösung dürfen aber während der Schrämarbeiten im Abluftbereich dieser Arbeitsstellen keine weiteren Arbeiten ausgeführt werden.
Die Unternehmung wir die Detailabläufe in den nächsten Tagen mit der Suva besprechen.
Die BUD geht davon aus, dass sämtliche Massnahmen zum Schutz der Arbeiter keine Mehrkosten und keine terminlichen Verzögerungen zur Folge haben. Die Suva begleitet die Umsetzung der Massnahmen und wird auch weitere Kontrollmessungen durchführen.
Nach der Sitzung hat die Bauunternehmung die Arbeiter über alle besprochenen Massnahmen informiert. Auch die Messresultate sind offen gelegt worden.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Auskunft:
Ruedi Hofer, Kantonsingenieur, Tiefbauamt, Tel. 061 925 54 51
Alfred Zahler, Leiter Projektmanagement 1, Tiefbauamt, Tel. 061 925 54 63
Liestal, 15. Juni 2005