Medieninformation der Bau- und Umweltschutzdirektion | |
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Beschwerde gegen Arbeitsvergabe Chienbergtunnel
Die Arbeitsvergabe für Massnahmen gegen Hebungen im Chienbergtunnel ist beim Kantonsgericht angefochten worden mit dem Begehren, die aufschiebende Wirkung zu erteilen.
Am 9. November 2004 hatte der Regierungsrat die Arbeiten für Massnahmen gegen Hebungen im Chienbergtunnel an die ARGE PORR Tunnel GmbH/Albin Borer AG, vergeben. Dagegen hat die ARGE Massnahme Chienbergtunnel, c/o Walo Bertschinger AG, am 29. November 2004 beim Kantonsgericht Basel-Landschaft Beschwerde eingereicht mit dem Begehren, bis zum Gerichtsentscheid die aufschiebende Wirkung zu erteilen.
Das Gericht wird zunächst dem Kanton Gelegenheit einräumen, zur Frage der aufschiebenden Wirkung Stellung zu nehmen. Der Kanton ist daran interessiert, dass das Gerichtspräsidium noch vor Weihnachten über die Frage der aufschiebenden Wirkung entscheiden kann, ist doch der Beginn der Bauarbeiten aus Dringlichkeitsgründen (Werterhaltung, Sicherheit) bereits per Mitte Januar 2005 vorgesehen.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Auskunft: Ruedi Hofer, Kantonsingenieur, Tiefbauamt, Tel. 061 925 54 84
Liestal, 3. Dezember 2004