Medieninformation der Bau- und Umweltschutzdirektion | |
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Gülle- und Mistaustrag: In diesem Winter gab es kein Handicap - die Investitionen zeigen Wirkung
Erfreulicherweise sind Gewässerverunreinigungen durch Hofdüngeraustrag in diesem Winter noch nicht vorgekommen. Ein schöner Herbst ermöglichte vor dem Winterbeginn leere Güllengruben und Mistlager. In den letzten Jahren sind auf fast allen Landwirtschaftsbetrieben die gesetzlich vorgeschriebenen Lagerkapazitäten geschaffen worden. Im Normalfall muss somit bei ungünstigen Bedingungen keine Gülle mehr ausgetragen werden.
Unsere Landwirte wissen: Gülle und Mist sind wertvolle Pflanzennährstoffe. Eine gute Hofdüngerbewirtschaftung schliesst die Stoffkreisläufe sinnvoll, schützt die Gewässer und spart Kosten.
Der zielgerechte Einsatz von Gülle und Mist erfordert genügend grosse Lagereinrichtungen, die über die Wachstumspause der Pflanzen im Winter reichen müssen. Gesetzlich vorgeschrieben sind seit 1994 in der Regel Kapazitäten für eine Lagerdauer von 4 bis 5 Monaten, im Berggebiet bis zu 6 Monaten.
Seit diese Vorgaben bestehen, sind im Kanton Basel-Landschaft 231 neue Güllengruben und zahlreiche Mistplätze erstellt worden. Gleichzeitig wurde auf 53 Betrieben das häusliche Abwasser von der Güllengrube abgekoppelt und separat behandelt. Dadurch muss dort deutlich weniger Gülle gelagert werden. Auf den Baselbieter Landwirtschaftsbetrieben wurden in diesem Zeitraum Investitionen in Höhe von 17 Mio. Franken für die Hofdüngerlagerung und mehr als 2 Mio. Franken für Kleinkläranlagen oder Ableitungen in die kommunalen Kläranlagen getätigt. Der Kanton beteiligte sich an diesen Investitionen mit Beiträgen von insgesamt 4.2 Mio Franken. Zudem unterstützte der Bund den Bau von Güllengruben mit Beiträgen von 1.8 Mio Franken.
Mit den getroffenen Massnahmen steht den meisten Landwirtschaftsbetrieben heute rechnerisch genügend Lagerraum für Gülle zur Verfügung. Dank einem "normalen" Herbst 2003 sollte dieser mindestens bis in den März reichen. Insgesamt besteht im Kanton Basel-Landschaft heute ein Lagervolumen für 274'000 m3 Gülle. Abgefüllt in Zisternenwagen ergäbe dies einen Güterzug der Länge Basel - Olten.
Die Investitionen haben sich gelohnt. Die Zahl der Gewässerverunreinigungen durch Gülle ist rückläufig. Doch im Extremfall sind die Landwirte trotzdem noch gefordert. Eine solche Ausnahmesituation bestand im letzten Winter. Denn seit dem Frühherbst 2002 war der Boden durch die vielen Niederschläge wassergesättigt. Dies blieb auch bis Ende 2002 so. Gülleaustrag war infolgedessen nicht möglich. Doch in den Güllegruben stieg der Pegel täglich weiter an. Das Jahr 2003 begann dann mit strengem Frost und ab Februar lag Schnee, der noch lange Zeit einen Gülleaustrag verhinderte. Durch notfallmässigen Austrag kam es dann in einzelnen Fällen zu Verunreinigungen von Fliessgewässern oder Grundwasser.
Sollten in diesem Winter doch noch Lagerengpässe entstehen, empfiehlt das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) den Betroffenen, bei Landwirten in der Nachbarschaft um freie Kapazitäten anzufragen.
Sollte ein notfallmässiger Hofdüngeraustrag unvermeidbar werden, berät das AUE detailliert über die Risikominimierung. AUE-Telefon: 061 925 55 05.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Weitere Auskünfte:
Thomas Lang, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 925 53 73
Pascal Simon, Landwirtsch. Zentrum Ebenrain, Sissach, 061 976 21 17
Liestal, 5. Februar 2004