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Medieninfos BUD

Medieninformation der Bau- und Umweltschutzdirektion

 

Öffentliches Submissionswesen: Kritische Stellungnahmen


Zahlreiche Gemeinden, Verbände, Gewerkschaften und kantonale Organisationen haben auf die Umfrage der Bau- und Umweltschutzorganisation (BUD) über Erfahrungen im Submissionswesen reagiert. Die BUD hatte am 20. Juni 2003 Fragebögen verschickt und anschliessend die eingegangenen Antworten systematisch gesichtet.


Gemeinden und Verbände betrachten die Submissionsgesetzgebung grossmehrheitlich als verbesserungsbedürftig. Der Aufwand für Submissionsverfahren wird insbesondere in personeller, administrativer und finanzieller Hinsicht als hoch oder zu hoch bezeichnet, der Aufwand zur Vermeidung von Formfehlern gar als unerträglich hoch. Teilweise steht man auch der gewichtigen Rolle des Preises kritisch gegenüber. Vermerkt wird nicht selten auch aus Sicht der Gemeinden, dass der Vorteil des günstigeren Preises durch den Verfahrensaufwand wieder verloren geht. Teilweise auf geringe Gegenliebe stossen formelle Erfordernisse, die sich zu sogenannten Killerkriterien für an sich gute Angebote entwickeln. Da und dort wird die Transparenz der Vergabeentscheide als verbesserungswürdig eingestuft. Die Verbände wünschen klarere Zuschlagskriterien.


Einen hohen Stellenwert haben offensichtlich die Schwellenwerte, breite Kreise haben sich für eine Erhöhung ausgesprochen. Die Schwellenwerte bestimmen, ab welcher Betragshöhe ein bestimmtes Vergabeverfahren zur Anwendung kommt und damit auch wie gross der lokale Spielraum bleibt. Auch werden Zuschlagskriterien gefordert, welche auf energiepolitische und ökologische Aspekte Rücksicht nehmen. Verbände und die Verwaltung postulieren, der Kanton solle der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen beitreten und ihre höheren Schwellenwerte akzeptieren.


Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird die weitere Analyse und Auswertung der Umfrage nun vorantreiben, den Handlungsbedarf abstecken und die entsprechenden Massnahmen einleiten, im Wissen allerdings, dass nationale und internationale Vorschriften den Handlungsspielraum einengen. Zu gegebener Zeit wird die Öffentlichkeit über die vorgeschlagenen Massnahmen orientiert. Den zahlreichen Teilnehmern der Umfrage dankt die BUD für ihr Engagement und das Interesse.


BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst


Weitere Auskunft:
Markus Stöcklin, Leiter Rechtsdienst, Bau- und Umweltschutzdirektion. Tel. 061 925 53 96


Liestal, 19. Dezember 2003



 

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