Medieninformation der Bau- und Umweltschutzdirektion | |
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Giftige Schadstoffe - durch das Cheminée auf den Esstisch
Durch verbotene Abfallverbrennung produzieren die privaten Haushalte inzwischen mehr als doppelt so viele Giftstoffe, wie sämtliche Sondermüll- oder Kehrichtverbrennungsanlagen der Schweiz zusammen. Diese gesundheitsschädlichen Stoffe wirken vor allem in der unmittelbaren Umgebung des Brandherdes und gelangen über den eigenen Gemüsegarten unter Umständen wieder auf den Esstisch.
«Was stinkt denn hier?», heisst die Aufklärungskampagne des Lufthygieneamtes beider Basel, mit welcher es die Bevölkerung für die Auswirkungen der Abfallverbrennung im Cheminée sensibilisieren möchte und über die Hintergründe und Folgen informiert. Bereits zu Beginn der letzten Heizsaison wurde die Bevölkerung durch die Kampagne des Lufthygieneamtes auf dieses wichtige Thema aufmerksam gemacht. Über die Sommermonate folgte eine Kampagne gegen das Feuern im Freien, welche diese Problematik zur warmen Jahreszeit aufgriff.
| Wo Cheminées oder Schwedenöfen vorhanden sind, besteht offensichtlich nach wie vor die Versuchung, die Abfallverbrennung selbst in die Hand zu nehmen. Immer noch werden Abfallholz, Kunststoff, Papier oder Verpackungsmaterial im eigenen Ofen verbrannt. Wer seinen Abfall aber auf diese Weise entsorgt, schadet nicht nur der Umwelt, sondern auch seinen Mitmenschen und sich selbst! Denn die widerrechtlich verbrannten Abfälle hinterlassen in der Luft und im Boden giftige Schadstoffe, die besonders in der unmittelbaren Umgebung wirken. Erkrankungen der Atemwege oder Hautschädigungen sind Beispiele von möglichen gesundheitlichen Folgen beim Menschen. |
Die Situation ist paradox: die Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen wurden in den letzten Jahren für mehrere hundert Millionen Franken mit aufwändigen Abgasreinigungsanlagen ausgerüstet, um die Schadstoffe zurückzuhalten. Gleichzeitig werden Abfälle in Cheminées und Schwedenöfen verbrannt, nur um ein paar Franken Abfallgebühr sparen zu können. Auf diesem Weg gelangen 1000mal mehr Giftstoffe in unsere Atemluft als durch eine reguläre Entsorgung; zudem entstehen über kurz oder lang Schäden an Ofen und Kaminanlage.
Wer also meint, seine Abfälle schadlos in der eigenen Feuerungsanlage verbrennen zu können, unterliegt einem gewaltigen Irrtum! Schützen Sie unsere Umwelt sowie Ihre Gesundheit und die Ihrer Kinder - die sollte uns mehr wert sein, als kurzfristig eingesparte Entsorgungskosten!
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Auskünfte: Ulrich Ohnmacht, Lufthygieneamt beider Basel, Tel. 061 - 925 61 49
Bildmaterial und weitere Informationen unter: www.basler-luft.ch
Erlaubt | Verboten |
Das Verbrennen von naturbelassenem Holz wie es über den Brennholzhandel oder die Bürgergemeinde zu beziehen ist | Das Verbrennen von Abfällen aus Papier, Karton oder Kunststoff sowie Verpackungen aller Art |
Zum Anfeuern können sie wenig trockenes Zeitungspapier verwenden | Das Verbrennen von nicht naturbelassenem Holz (d.h. lackiert, gestrichen, gebeizt, imprägniert, etc.) wie z.B. Möbel, Gartenzäune, Paletten, Holzkisten, Bauholz. |
Liestal, 28. November 2002