Medieninformation der Bau- und Umweltschutzdirektion | |
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Regierung produziert Lichtblick für erneuerbaren Strom
Die Baselbieter Regierung legt dem Landrat einen Gegenvorschlag zur sogenannten Solarinitiative vor, welcher weite Teile der Initiative übernimmt, diese aber nicht nur auf Solarstrom anwendet. Gleichzeitig dominieren marktwirtschaftliche Elemente. Erste Reaktionen lassen eine breite Zustimmung vermuten.
Die im Jahre 1998 eingereichte Solarinitiative verlangte für den Solarstrom eine kostendeckende Vergütung, berechnet nach einer Standardanlage, wobei die Mehrkosten allen Strombezügerinnen bis zu einer Höhe von 0,5 Rappen pro Kilowattstunde hätten belastet werden sollten. Eine Expertengruppe der Bau- und Umweltschutzdirektion arbeitete an einem Kompromiss, kam aber zu keinem akzeptablen Resultat. Ein neuer Anlauf vom Sommer dieses Jahres brachte eine Lösung, die nun vom Regierungsrat als Gegenvorschlag genehmigt worden ist. Erste Reaktionen lassen auf breite Zustimmung schliessen.
Dieser Gegenvorschlag lehnt sich stark an die Initiative an: eine kostendeckende Vergütung soll gewährt werden, die Berechnung erfolgt nach einer Standardanlage, aber die Mehrkosten werden nicht auf alle Strombezüger überwälzt, sondern es werden bereits vorhandene Marktkräfte genutzt. Solange die Konsumenten nämlich bereit sind, für Solarstrom einen entsprechend höheren Preis zu zahlen, solange kann auch Strom kostendeckend verkauft werden. Nimmt das Interesse am Oekostrom jedoch wider Erwarten ab, kann der Kanton - über einen Verpflichtungskredit - marktstimulierende Massnahmen unterstützen. Dabei sind Sicherungsmechanismen vorgesehen: Solarstromproduzenten werden nicht einfach im Regen stehen gelassen, sondern die einmal gewährte Vergütung hat für die gesamte Abschreibungsdauer der Anlage ihre Gültigkeit. Zudem wird die Vergütung ausgedehnt: Nicht nur Solarstrom soll gefördert werden, sondern überhaupt erneuerbarer Strom, also auch solcher aus Wasserkraft, Wind, Biomasse. In diesem Punkt geht der Gegenvorschlag klar weiter als die Initiative.
Der Gegenvorschlag baut also auf Marktkräfte auf, weitet das Ziel auf Oekostrom aus und hat - über einen kantonalen Beitrag des Parlamentes - eine Reserve eingebaut, wenn der Markt einmal nicht spielen sollte. Die Erfahrungen hingegen weisen heute in eine andere Richtung: Oekostrom ist nicht nur im Inland begehrt, auch das Ausland interessiert sich zusehends dafür. Einzelne Beispiele einer gezielten Vermarktung zeigen, dass hier ein Potenzial zunächst einmal ausgeschöpft werden kann, das offensichtlich vorhanden ist.
Im Rahmen der neuen geplanten Bestimmungen im Energiegesetz informieren die Elektrizitätsversorgungsunternehmen jährlich über die Produktion und den Vertrieb erneuerbarer Energien. Dies bedeutet, dass der Kanton die Entwicklung präzis im Auge behält und wenn notwendig über den Verpflichtungskredit Massnahmen beschliessen kann.
Diese marktstimulierenden Massnahmen sollen den Absatz von Oekostrom fördern helfen. Einzelheiten dazu sind noch offen, doch ist es denkbar, dass beispielsweise die öffentliche Hand selber in einem gewissen Umfang Oekostrom für ihre eigenen Bauten und Anlagen bezieht oder dass mit einem Bonus-System ein Anreiz geschaffen wird.
Verschiedene Bereiche des Gegenvorschlages nehmen eine bereits eingespielte Praxis auf. So wird die kostendeckende Vergütung da und dort heute schon gewährt, aber, das ist entscheidend, nicht generell und ohne Verpflichtung für die Zukunft. Das Interesse an einer Vermarktung dürfte überdies zunehmen.
Die bisherige Solarstromförderung für neue Techniken, Produkte und Verfahren ist von diesem Gegenvorschlag nicht betroffen, eingestellt wird jedoch die normale Solarstromförderung des Kantons, die nun mit dem Gegenvorschlag zu einer wesentlich besseren Lösung kommt.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Weitere Auskünfte:
- Elsbeth Schneider-Kenel, Regierungspräsidentin, Tel. 061 925 54 03
- Peter Stucki, Leiter Fachstelle Energie, Amt f. Umweltschutz u. Energie, Tel. 061 925 55 21
Liestal, 22. August 2002
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