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Medieninfos BUD

Medieninformation der Bau- und Umweltschutzdirektion

 

Aufschub für Schiessanlage Allschwiler-Weiher


Gegen das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft betreffend die Betriebseinschränkung und Stillegung der Schiessanlage Allschwiler-Weiher ist Beschwerde beim Bundesgericht erhoben worden mit zusätzlichem Begehren um aufschiebende Wirkung.


Gemäss Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Basel-Landschaft sollte u.a. die Schiesstätigkeit ab 1. September 2002 auf der 300-Meter-Schiessanlage vollständig eingestellt werden. Gegen dieses Urteil erhoben am 7. Mai 2002 der Kantonal-Schützenverein Basel-Stadt und die E.E. Gesellschaft der Feuerschützen beim Bundesgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde und stellten das Gesuch um aufschiebende Wirkung, damit die Schliessung der Anlage bis zu einem Urteil nicht zu erfolgen hat.


Die I. Öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts verfügte am 17. Juni 2002 die aufschiebende Wirkung. Dies mit der Begründung, dass mit Blick auf die erfolgte Betriebseinschränkung auf 16 Schiesshalbtage die Sicherung einer vorschriftsmässigen Durchführung des obligatorischen Schiessens angezeigt sei. Das Bundesgericht wird jedoch aufgrund der unbestrittenen Lärmproblematik das Verfahren beförderlich behandeln. Allfällige Fristerstreckungsgesuche durch die Verfahrensbeteiligten werden deshalb nur äusserst restriktiv bewilligt werden.


BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst


Auskünfte:
Markus Stöcklin, Leiter Rechtsdienst, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061-925 53 96


Liestal, 20. Juni 2002



 

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