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Medieninfos BUD

Medieninformation der Bau- und Umweltschutzdirektion

 

Allschwil, Genehmigung Quartierplan Ziegeleiareal


Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat in seiner Sitzung vom 23. April 2002 den Quartierplan Ziegeleiareal im Grundsatz genehmigt. Von der Genehmigung ausgeschlossen werden mussten lediglich einige Wohnbauten, welche in der Nähe des Schiessplatzes Allschwil liegen. Die Möglichkeit zur Weiterentwicklung des Siedlungsgebietes ist für die Agglomerationsgemeinde Allschwil von zentraler Bedeutung.


Beim Ziegeleiareal handelt es sich um unerschlossene Bauzone. Das geplante Quartier soll dereinst 450 Wohneinheiten für rund 1'500 Menschen umfassen. Das Baugebiet liegt jedoch in der An- und Abflugschneise, rund 4 Kilometer vom Ende der Nord-Südpiste des EuroAirports, entfernt. Diese Genehmigung ist möglich geworden aufgrund von grossen Bemühungen seitens der Behörden und der Verwaltung.


Massgebend für den Lärmschutz sind die Planungswerte der Lärmschutzverordnung. Der Bundesrat hat diese Grenzwerte für die zivilen Flugplätze per 1. Juni 2001 herab gesetzt. Die Messungen der Abt. Lärmschutz haben kritische Werte ergeben für die sogenannte "Einschlafstunde" zwischen 22.00 und 23.00 Uhr. Die anschliessenden Berechnungen der EMPA (Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt) haben diese Beurteilung bestätigt und Überschreitungen des Planungswertes ergeben. Die neueste Entwicklung auf dem EuroAirport mit neuen Bestimmungen im Betriebsreglement führte dazu, dass seit dem 1. Dezember 2001 die Flugbewegungen in der ersten Nachtstunde zurück gegangen sind und grundsätzlich keine lauten Maschinen mehr in dieser Einschlafstunde starten oder landen dürfen. Die auf dieser neuen Ausgangslage basierenden Berechnungen - ebenfalls durch die EMPA - zeigen, dass der Quartierplan aus Sicht des Fluglärms genehmigt werden kann.


Damit ist das etappenweise Überbauen in den nächsten Jahren möglich. Ausschlaggebend für die Baubewilligungen ist der Immissionsgrenzwert, der 5 Dezibel über dem Planungswert liegt und damit für die Zukunft einen Handlungsspielraum offen lässt.


Von der Genehmigung ausgeschlossen werden mussten einige wenige Wohnbauten, welche in der Nähe des Schiessplatzes Allschwil liegen. Hier sind die Grenzwerte klar überschritten. Wenn auf dem Schiessareal weiterhin geschossen wird, muss eine neue Konzeption vorgelegt werden, nach welcher die Planungswerte im gesamten QP-Perimeter eingehalten sind.


BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst


Auskunft: Hans-Georg Bächtold, Amt für Raumplanung, Tel. 061- 925 59 31


23. April 2002


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