Medieninformation der Bau- und Umweltschutzdirektion | |
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Gülle- und Mistaustrag: weiterhin Vorsicht geboten!
Der Austrag von Hofdünger ist zur Zeit aufgrund der schneebedeckten, bzw. gefrorenen und/oder durchnässten Böden weiterhin kritisch. In den vergangenen Wochen haben sehr viele Landwirte beim Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) angerufen und um Unterstützung für ihre Notlage gebeten. Praktisch immer konnten Lösungen gefunden werden. Gewässerverunreinigungen hat es aufgrund unerlaubter Austragungen bereits gegeben. Das AUE appelliert deshalb nochmals an die Landwirte, notfallmässigen Austrag vorher unbedingt zu melden!
Nach der Umweltschutzgesetzgebung ist der Austrag von Gülle und Mist bei gefrorenen, durchnässten und schneebedeckten Böden nicht erlaubt. Aufgrund der besonderen Situation wird allerdings dann auf Verzeigungen verzichtet, wenn die Landwirte vorgängig beim AUE anrufen und durch die Austragung kein Gewässer oder Trinkwasser verunreinigt wird. Am Telefon wird das Ausmass der Notlage, die günstigsten Ausbringflächen sowie weitere Lösungen erörtert. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Notaustrag immer nur eine kleine Menge sein darf. Landwirte, die sich weder vorgängig gemeldet noch die Sorgfaltspflicht beachtet und dadurch Gewässerverunreinigungen verursacht hatten, mussten in den letzten Tagen verzeigt werden. Diese Landwirte müssen neben einem Verfahren auch mit Kürzungen der Beiträge rechnen.
Anfragen für betroffene Landwirte: Telefon 061 925 55 05.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Weitere Auskünfte:
Thomas Lang, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 925 55 05
Pascal Simon, Landwirtsch. Zentrum Ebenrain, Sissach, 061 976 21 17
Liestal, 28. Februar 2003