Medieninformation der Bau- und Umweltschutzdirektion | |
| |
Fasnachtsfeuer ohne unnötige Luftverschmutzung
Auch dieses Jahr ruft die Bau- und Umweltweltschutzdirektion die Verantwortlichen in den Gemeinden auf, bei den Fasnachtsfeuern nur trockenes, naturbelassenes Holz zu verwenden. Das Verbrennen von Altholz und anderen Abfällen gefährdet Gesundheit und Umwelt.
Durch die Verwendung von unzulässigen Holzabfällen können Fasnachtsfeuer lokal zu einer starken Luftbelastung führen, die sich vor allem in der näheren Umgebung auswirkt. Darum ruft die Bau- und Umweltschutzdirektion Gemeinden und Organisationskomitees auf, die folgenden einfachen Regeln zu beachten:
- | Nur trockenes, naturbelassenes Holz aus dem Wald (Reisig, Äste, Stämme usw.) sowie unbehandelte Holzabschnitte aus Sägereien verbrennen. Zum Anfeuern reicht Papier. |
- | Nicht verbrannt werden darf Altholz aus Gebäudeabbrüchen (Balken, Bretter usw.) sowie Möbel oder Holzverpackungen (Paletten usw.). Auch Holzabfälle von Baustellen oder aus Schreinereien (Schaltafeln oder Gerüstbretter, Spanplatten) dürfen nicht für Fasnachts-Feuer eingesetzt werden. Selbstverständlich gilt dies auch für Altöl, Altreifen oder Lösungsmittel, die früher gelegentlich als Zündhilfsmittel eingesetzt wurden. |
Besonders problematisch ist das Verbrennen von behandeltem Holz wie z.B. Eisenbahnschwellen, Telefonstangen, Gartenmöbel, Zäune oder von kunststoffbeschichtetem Holz, da beim Verbrennen von solchen Materialien hochtoxische Luftschadstoffe entstehen. Solche Abfälle gehören in die speziell dafür ausgerüsteten Kehrichtverbrennungsanlagen, bei denen die Abgase mit grossem technischem Aufwand gereinigt werden.
Übersicht über zugelassene und verbotene Brennmaterialien [PDF-Datei; 12 KB]
Liestal, 7. Februar 2002
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Für weitere Auskünfte:
Arthur Rohrbach, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061-925'61'13
7. Februar 2002