Rechtliche Grundlagen
Für die Verwendung und Abgabe von Betäubungsmitteln an betäubungsmittelabhängige Personen gelten u. a. folgende eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen:
- | Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe |
- | Verordnung über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe |
- | Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) |
- | Verordnungen zum Heilmittelgesetz |
- | Gesundheitsgesetz des Kantons Basel-Landschaft |
- | Verordnung über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelverordnung) |
- | Verfügung Nr. 533 des Regierungsrates der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion BL vom 16.01.1997: Weisung zur Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln an betäubungsmittelabhängige Personen |
- | Reglement des Kantons Basel-Landschaft über die Vernichtung von Betäubungsmitteln |
Grundsätze
Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen zur Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen bedürfen einer Bewilligung.
Der Psychiatrische Dienst für Abhängigkeitserkrankungen (PDA) ist die Indikationsstelle für alle Substitutionsprogramme.
Die Einnahme der Betäubungsmittel durch den Patienten oder die Patientin hat während der gesamten Behandlungsdauer in Einzeldosen unter Aufsicht der abgebenden Person zu erfolgen. Ausnahmeregelungen sind nur gemäss Verfügung Nr. 533 gestattet.
Bezug, Lagerung und Abgabe von Betäubungsmitteln an betäubungsmittelabhängige Personen durch den Arzt / die Ärztin
1. | Bezug der Methadon-Präparate | |
a) | Nicht zugelassene Präparate (z.B. Methadon-Trinklösung, Methadon-Tabletten etc.) | |
b) | Zugelassene Präparate (z.B. Ketalgin-Tabletten, Temgesic-Tabletten, etc.) | |
2. | Lagerung von Methadon in der Praxis | |
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3. | Verwendung und Abgabe von Methadon | |
Portionierung von Betäubungsmitteldosen für den unmittelbaren Gebrauch | ||
Portionierung von Betäubungsmitteln für die Abgabe an Patienten | ||
Streng zu beachten sind dabei: | ||
- | Es dürfen ausschliesslich applikationsfertige Einzeldosen abgegeben werden. | |
- | Trinklösungen sind in Fläschchen mit kindersicherem Verschluss abzugeben. | |
- | Die Einzeldosen sind gemäss Arzneimittelverordnung §26 korrekt und vollständig zu beschriften (Name des Patienten, Bezeichnung des Wirkstoffes und dessen Dosierung, Gebrauchsanweisung, Warnhinweise/Lagervorschriften, Datum der Abgabe, Verfalldatum / Aufbrauchdatum, Name und Adresse des Arztes). | |
Für die Abgabe gelten die gleichen Bestimmungen wie für die anderen Medikamente: | ||
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4. | Buchführung / Dokumentation | |
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