Die stationären Massnahmen |
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Die stationären Schutzmassnahmen
Die stationären Schutzmassnahmen stellen für die Betroffenen die einschneidensten und kostenintensivsten Sanktionen des Jugendstrafrechts dar. Sie werden deshalb sehr zurückhaltend und ganz gezielt angeordnet. In der Praxis erfolgen sie vorwiegend bei sehr massiven Straftaten wie Raubdelikten, Vergewaltigungen, Tötungsdelikten, anderen Gewaltdelikten oder längeren Deliktsserien. Es handelt sich dabei in erster Linie um Jugendliche aus problembelasteten oder überforderten Familiensystemen und / oder um Jugendliche, die massive Verhaltensauffälligkeiten zeigen und dabei perspektivenlos zwischen Schulabschluss und fehlgeschlagener Lehrstellensuche 'auf der Strasse' herumhängen. In vielen dieser Fälle sind oft auch die Erziehungsberechtigten am Ende ihrer Kräfte und Möglichkeiten. |
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Die Einweisung in eine Beobachtungsstation
Die Beobachtungsabklärung selbst stellt keine Schutzmassnahme dar, dient jedoch zur Abklärung, ob eine solche im Einzelfall notwendig ist. Insbesondere bei massiven Delikten des Jugendstrafrechts gilt es abzuklären, ob der oder die Betroffene weiter im bisherigen Umfeld verbleiben kann. Das Jugendstrafrecht sieht deshalb vor, dass die zuständigen Verantwortlichen - im Kanton Basel-Landschaft ist dies der Jugendanwalt - eine ambulante oder stationäre Beobachtung anordnen können. In der Schweiz sind ca. 10 Einrichtungen für diese Aufgabe spezialisiert. Die Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft arbeitet in erster Linie mit dem Basler Aufnahmeheim, dem Platanenhof in Oberuzwil/SG, dem Durchgangsheim DSW Winterthur/ZH, dem Burghof in Dielsdorf/ZH, der Beobachtungsstation Bolligen/BE und der Victoriastiftung in Richigen/BE zusammen.
Im Rahmen einer stationären Beobachtungsabklärung werden die Jugendlichen in der Regel während drei bis sechs Monaten unter Einbezug der Eltern begutachtet. Wesentliches Ziel ist es, dem Jugendlichen sein Grundbedürfnis nach Sicherheit, Halt und Verlässlichkeit in sich selbst und andere zurückzugeben, ihn in seiner Ganzheit kennen zu lernen, ihn auch darin zu unterstützen, seine nächsten Entwicklungsschritte vorzubereiten und ihm Mut zu machen, sich konstruktiv in die Gestaltung seines eigenen Lebens einzubringen.
Je nach Verlauf und Resultat einer Abklärung können schliesslich verschiedene Wege offen stehen: So kann der eine Jugendliche - verknüpft mit einem ambulanten Setting - wieder nach Hause entlassen werden; für den anderen Jugendlichen hingegen kann im Anschluss an eine Beobachtungsabklärung eine Platzierung in einer geeigneten Erziehungs- oder Behandlungseinrichtung, gegebenenfalls einem Massnahmezentrum für Junge Erwachsene (z.B. Arxhof) der nützlichste Weg sein, um längerfristig sein Vertrauen in sich und seine Zukunft zu stärken.
In der Schweiz besteht ein vielseitiges Angebot von unterschiedlichen Einrichtungen für Jugendliche, wobei die Plätze jeweils nach Alter, Geschlecht, Problemstellung, Indikation und Zielsetzung angeboten werden. Im Bereich des Jugendstrafrechts werden offene Schulheime eher selten, Einrichtungen, welche über unterschiedliche Abteilungen und Strukturen (geschlossene, halboffene und offene) verfügen, hingegen häufiger genutzt. Je differenzierter die Angebote der Jugendeinrichtungen, desto flexibler kann den unterschiedlichen Bedürfnissen der Jugendlichen begegnet werden.
Die Jugendanwaltschaft platziert Jugendliche vorwiegend in jenen Einrichtungen, die der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (SGS 855.2) unterstehen. Eine Übersicht findet sich unter www.jugendnetz.ch/institutionen.cfm.
Die Massnahmezentren für junge Erwachsene (ehemals Arbeitserziehungsanstalten)
Bei Jugendlichen, die das 17. Altersjahr bereits überschritten haben, besteht die Möglichkeit, die angeordnete Schutzmassnahme in einem Massnahmezentrum für junge Erwachsene zu vollziehen. Das Angebot richtet sich an männliche Jugendliche und soll sie darin unterstützen, über eine interne Berufsausbildung hinaus ihre Fähigkeiten für ein möglichst deliktfreies und selbstbestimmtes Leben zu stärken, zu trainieren und aufzubauen. Massnahmezentren finden sich im Kanton Basel-Landschaft (Arxhof), im Kanton Zürich (Uitikon) und im Kanton Thurgau (Kalchrain).
Oft stellt sich auch die Frage, ob ein Jugendlicher in einem familiären und für ihn dadurch überschaubareren Rahmen nicht besser aufgehoben wäre. Gerade für solche Jugendliche empfiehlt sich eine Familienplatzierung. Ihre Stärke liegt dabei in der unmittelbaren, individuellen Betreuung des Jugendlichen. In Ergänzung zur ursprünglichen Herkunftsfamilie kann die Gastfamilie alternative, ergänzende oder neue Handlungsräume und Bezüge anbieten. Eine Familienplatzierung kann dem Jugendlichen über einen längeren Zeitraum hinweg ermöglichen, ihn in seiner persönlichen, schulischen oder beruflichen Entfaltung zu unterstützen oder ihm in Krisensituationen kurzfristig eine Überbrückungsmöglichkeit anbieten. In der ganzen Schweiz gibt es professionelle Organisationen, die sich auf die Betreuung und Vermittlung von solchen Familienplatzierungen spezialisiert haben. Im Kanton Basel-Landschaft arbeiten wir in der Regel mit Trial oder Wopla zusammen.
Übersicht über die wichtigsten stationären Einrichtungen der deutschsprachigen Schweiz, inkl. Adressangaben und direkten Links.
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