Der Kanton Basel-Landschaft fördert den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und den gemeinnützigen Wohnungsbau. Bei Mietwohnungen ergänzt er Fördermassnahmen des Bundes durch eine kantonale Zusatzverbilligung. Den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt er durch Bausparprämien.
Neu fördert der Kanton Basel-Landschaft seit dem 1. Juni 2011 den gemeinnützigen Wohnungsbau mit fixen Beiträgen pro Wohnung für Sanierungen oder Neubauten, sofern die Wohnungen energetische Baustandards erfüllen.
Der Bund unterstützt beim Bau von Mietwohnungen gemeinnützige Wohnbauträger und öffentlich-rechtliche Körperschaften.
Bundeshilfen gemäss Wohnbauförderungsgesetz
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