Waldrecht


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Eine der Hauptaufgaben des Amtes für Wald ist die Umsetzung der Waldgesetzgebung. So bereitet das Amt für Wald Verfahren nach Waldgesetz bis zur Verfügungsreife vor. Zu erwähnen sind hier etwa Rodungs- und Waldfeststellungsverfahren.

 

Der Paragraphendschungel macht auch vor dem Wald nicht halt. Die folgenden Seiten sollen die Artikel und Paragraphen der eidgenössischen, vor allem aber der kantonalen Waldgesetzgebung (Kanton BL) den betroffenen und interessierten Personen verständlicher machen.


- Zweck der Gesetzgebung
- Ausbildung
- Bewirtschaftung und Planung
- Fördermassnahmen
- Organisation
- Walderhaltung
- Schlussbestimmungen
- Abkürzungsverzeichnis
- Literatur


Um den Wortlaut der Artikel und Paragraphen im Originaltext konsultieren zu können, ist eine Linkssammlung der forstlichen und forstnahen Gesetzgebung vorhanden.



 

Wir geben Ihnen gerne Auskunft zu waldrechtlichen Bewilligungen und stellen Ihnen die entsprechenden Merkblätter zur Verfügung:

Basel-Landschaft

Basel-Stadt

Holznutzung BL

Holznutzung BS

nicht-forstliche Kleinbauten & Anlagen BL

nicht-forstliche Kleinbauten & Anlagen BS

nicht--forstliche Nutzungen BL

nicht-forstliche Nutzungen BS

Radfahren und Reiten BL

Radfahren und Reiten BS

Schul-OL BL

 

Signalisation von Forststrassen BL

Signalisation von Waldstrassen BS

Pflanzenschutzzeugnis

Pflanzenschutzzeugnis BS

Veranstaltungen im Wald BL

Veranstaltungen im Wald BS

Wer ist für die Sicherheit von Waldbäumen verantwortlich?

Freizeit und Sport im Wald  >>>



 

Fördermassnahmen und Jahresberichtswesen:

Formulare für die Jahresberichtserstattung der Revierförster an den Kanton:

Jahresbericht [Word]
Anleitung zum ausfüllen des Jahresberichts
Formular "Geldertrag" [Excel]


Das Amt für Wald unterstützt die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer bei der Realisierung von Massnahmen zur Erhaltung und Förderung von stabilen, standortgerechten Wäldern unter Berücksichtigung sämtlicher Waldfunktionen (siehe oben Kapitel Fördermassnahmen).
Eine Mustervorlage inkl. kurzer Bedienungsanleitung für Waldbau A Beiträge steht hier für die Revierförster zum Herunterladen bereit. Privatwaldeigentümer wenden sich bitte für Beiträge direkt an den zuständigen Revierförster.


Waldbau A Programm [Excel-Format]
Anleitung zum Waldbau A Programm



 

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