Eine der Hauptaufgaben des Amtes für Wald ist die Umsetzung der Waldgesetzgebung. So bereitet das Amt für Wald Verfahren nach Waldgesetz bis zur Verfügungsreife vor. Zu erwähnen sind hier etwa Rodungs- und Waldfeststellungsverfahren.
Der Paragraphendschungel macht auch vor dem Wald nicht halt. Die folgenden Seiten sollen die Artikel und Paragraphen der eidgenössischen, vor allem aber der kantonalen Waldgesetzgebung (Kanton BL) den betroffenen und interessierten Personen verständlicher machen.
- Zweck der Gesetzgebung
- Ausbildung
- Bewirtschaftung und Planung
- Fördermassnahmen
- Organisation
- Walderhaltung
- Schlussbestimmungen
- Abkürzungsverzeichnis
- Literatur
Um den Wortlaut der Artikel und Paragraphen im Originaltext konsultieren zu können, ist eine Linkssammlung der forstlichen und forstnahen Gesetzgebung vorhanden.
Wir geben Ihnen gerne Auskunft zu waldrechtlichen Bewilligungen und stellen Ihnen die entsprechenden Merkblätter zur Verfügung:
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Fördermassnahmen und Jahresberichtswesen:
Formulare für die Jahresberichtserstattung der Revierförster an den Kanton:
Jahresbericht [Word]
Anleitung zum ausfüllen des Jahresberichts
Formular "Geldertrag" [Excel]
Das Amt für Wald unterstützt die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer bei der Realisierung von Massnahmen zur Erhaltung und Förderung von stabilen, standortgerechten Wäldern unter Berücksichtigung sämtlicher Waldfunktionen (siehe oben Kapitel Fördermassnahmen).
Eine Mustervorlage inkl. kurzer Bedienungsanleitung für Waldbau A Beiträge steht hier für die Revierförster zum Herunterladen bereit.
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