Achtung! Ab dem 01.07.2013 haben wir neue Schalteröffnungszeiten: | | | | Schalteröffnungszeiten: | | | Tag | Vormittag | Nachmittag | Montag, Dienstag, Donnerstag | 09.00 - 11.00 h | 14.00 - 16.00 h | Mittwoch | geschlossen | 14.00 - 17.00 h | Freitag | 09.00 - 14.00 h durchgehend | | | | Neu haben wir mittwochs von 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet! |
Das Amt für Migration ist Ihr Ansprechpartner für alle migrationsrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt ausländischer Personen, die ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft haben, den Wohnsitz hierher verlegen oder sich vorübergehend hier aufhalten möchten.
In enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsmarktbehörde und dem Bundesamt für Migration prüfen wir die Voraussetzungen für die Erteilung und Verlängerung von Bewilligungen und erstellen die notwendigen Ausweise.
Neu eingereiste Personen erhalten in Form von Begrüssungsgesprächen die ersten Informationen über die Schweiz, den Kanton Basel-Landschaft, die hiesigen Gepflogenheiten und über ihre Rechte und Pflichten. Dabei zeigen wir Ihnen auch auf, welche Vorteile eine rasche Integration für Ihr Wohlergehen und das gegenseitige Verständnis bringen.
Gegen Personen, die sich nicht an die hiesige Rechtsordnung halten oder ihr Aufenthaltsrecht verwirkt haben, leiten wir Massnahmen ein. Im Auftrag des Bundes vollziehen wir die Asylgesetzgebung, indem wir die administrative Erfassung der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen erledigen, Ausreise- und Rückkehrberatungsgespräche führen und für den Vollzug der Ausreise von weggewiesenen Personen sorgen.
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