Lotteriefonds Basel-Landschaft

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Mittel und Vergabe
Die kantonalen Gelder der Genossenschaft der Interkantonalen Landeslotterie SWISSLOS für den Kanton Basel-Landschaft werden von der Sicherheitsdirektion verwaltet. Die Gelder sind zweckbestimmt für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Projekte (vgl. Kriterien in der Verordnung über den Lotteriefonds, SGS 543.12). Über die Vergabe entscheidet der Gesamtregierungsrat anlässlich seiner ordentlichen Sitzungen.


Verwaltung Lotteriefonds Basel-Landschaft
Heidi Scholer, Verwalterin
Diana Lutz-Meier, Sachbearbeiterin
Sicherheitsdirektion
Rathausstrasse 2
4410 Liestal
Tel. 061 552 60 59 / 061 552 50 23
E-Mail: heidi.scholerbl.ch
Bei uns können Sie ein Gesuch zur Unterstützung Ihrer Projekte stellen.


Sportbereich
Für den Sportbereich ist das Sportamt Ihr Ansprechpartner.


Zeitgenössische Kultur
Für den zeitgenössischen kulturellen Bereich nehmen Sie bitte mit der Hauptabteilung kulturelles.bl der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kontakt auf.


Alle anderen Bereiche
Für alle anderen Bereiche ist die Lotteriefondsverwaltung bei der Sicherheitsdirektion BL zuständig.
Diese erreichen Sie wie folgt: Tel. 061 552 60 59 / 061 552 50 23 oder per Mail auf heidi.scholerbl.ch
Die Gesuche müssen einen detaillierten Projektbeschrieb, Projektbudget und Finanzierungsplan enthalten.


Zusammenstellung unterstützter Projekte
Seit 1995 publiziert der Lotteriefonds Basel-Landschaft jährlich eine Liste sämtlicher Projekte, die mit Geldern aus dem Lotteriefonds unterstützt worden sind. Ab 1998 kann die Liste elektronisch abgefragt werden.
2009 || 2008 || 2007 || 2006 || 2005 || 2004 || 2003 || 2002 || 2001 || 2000
1999 || 1998



 

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