Fristen Rechtsmittelfristen können nicht erstreckt werden. Andere Fristen können auf entsprechendes schriftliches Gesuch hin verlängert werden. Fristerstreckungsgesuche sind schriftlich und im Doppel, innert laufender Frist, einzureichen. Mehr darüber erfahren Sie unter "Häufig gestellte Fragen zum Verfahren". E-Mail / Fax Per e-mail oder Fax können (vorläufig noch) keine Eingaben rechtsgültig eingereicht werden. Publikumsöffentlicheit Die Parteiverhandlungen und die Urteilsberatungen der Abteilung Enteignungsgericht sind grundsätzlich öffentlich.
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Adresse
Steuer und Enteignungsgericht des Kantons Basel-Landschaft Abteilung Enteignungsgericht Kanonengasse 20 4410 Liestal
Tel. 061 552 57 83 Fax 061 552 69 67
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