Abteilung Enteignungsgericht

Rechtsprechung Übersicht

 

Abkürzungen und Links

 

Häufig gestellte Fragen zum Verfahren

 

Kontaktstellen

 


 

Fristen
Rechtsmittelfristen können nicht erstreckt werden. Andere Fristen können auf entsprechendes schriftliches Gesuch hin verlängert werden. Fristerstreckungsgesuche sind schriftlich und im Doppel, innert laufender Frist, einzureichen. Mehr darüber erfahren Sie unter "Häufig gestellte Fragen zum Verfahren". 

 

E-Mail / Fax
Per e-mail oder Fax können (vorläufig noch) keine Eingaben rechtsgültig eingereicht werden.


Publikumsöffentlicheit
Die Parteiverhandlungen und die Urteilsberatungen der Abteilung Enteignungsgericht sind grundsätzlich öffentlich.

Adresse  

Steuer und Enteignungsgericht
des Kantons Basel-Landschaft
Abteilung Enteignungsgericht
Kanonengasse 20
4410 Liestal

 

Tel. 061 552 57 83
Fax 061 552 69 67