Waffen / Sprengstoffe |
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Allgemeine Informationen zum Thema Waffen / Sprengstoffe
Um eine Waffe bei einem Waffenhändler erwerben zu können, muss ein Waffenerwerbsschein beantragt werden. Das vollständig ausgefüllte Gesuch ist zusammen mit einem Schweizerischen Strafregisterauszug, welcher nicht älter als 3 Monate sein darf, sowie einer Kopie eines amtlichen Ausweises an die unten aufgeführte Adresse einzusenden. Gesuche um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines sind in jedem Polizeiposten der Polizei Basel-Landschaft erhältlich. Den Strafregisterauszug online bestellen können Sie unter www.strafregister.admin.ch.
Waffentragbewilligungen werden nur sehr restriktiv erteilt. Um eine solche Bewilligung zu erlangen, ist ein Bedürfnisnachweis zu erbringen. In der Regel werden Waffentragbewilligungen nur an Personen erteilt, welche die Waffe für die Berufsausübung benötigen.
Grundsätzlich rät die Polizei vom privaten Schusswaffengebrauch in Bedrohungsituationen ab. Die Wahrscheinlichkeit, sich dabei strafbar zu machen, sich selbst oder unbeteiligte Dritte zu gefährden oder zu verletzen, ist sehr gross. Bei verdächtigen Wahrnehmungen oder Drohungen ist stets über die Notrufnummer 117 oder 112 die Polizei zu alarmieren.
Weitere Informationen bezüglich dem aktuellen Waffen- respektive Sprengstoffrecht finden Sie in der folgenden Broschüre oder auf den Internetseiten des Bundesamtes für Polizei: www.fedpol.admin.ch
Broschüre Waffenrecht [PDF]
Gesuch um Waffenerwerbsschein [PDF]
Gesuch um Feuerwaffenpass [PDF]
Für weitere Fragen im Zusammenhang mit Waffen und Sprengstoffen steht Ihre Polizei zur Verfügung.
Polizei Basel-Landschaft
Fachstelle Waffen & Sprengstoffe
Rheinstrasse 25
4410 Liestal
Tel. 061 926 31 24 oder 061 926 31 36
Email: pol.ze@bl.ch
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