Politisches Glossar - M |
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Majorz
Wird das Majorz-Wahlverfahren angewandt, entscheidet die Mehrheit, wer gewählt ist, die Minderheit wird nicht berücksichtigt. Im Kanton Basel-Landschaft wird der Regierungsrat im Majorz-Wahlverfahren gewählt. s. a. Proporz.
Mehrheitsprinzip
Die Demokratie richtet sich nach der Mehrheitsregel. Eine Entscheidung ist normalerweise gültig, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt (absolutes Mehr).
Einstimmigkeit wird im Kanton Basel-Landschaft nirgends verlangt. Es gibt aber Entscheidungen, die ein qualifiziertes Mehr (Zweidrittelsmehr) erfordern. Zumeist handelt es sich um Entscheidungen, die als besonders schwerwiegend erachtet werden, z.B. bei:
- der Inkraftsetzung von dringlichen Gesetzen, bevor die obligatorische Volksabstimmung stattgefunden hat;
- der Aufhebung der parlamentarischen Immunität eines Landratsmitglieds;
- der Verabschiedung von Resolutionen;
- dringlichen Vorstössen, die an der gleichen Sitzung behandelt werden sollen, an der sie eingereicht worden sind;
- der Verlängerung der vorgesehenen Sitzungsdauer um mehr als eine halbe Stunde.
Milizparlament
In einem Milizparlament üben die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihr politisches Mandat im Nebenamt aus. Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft ist ein Milizparlament.
Motion
Mit einer Motion kann ein Ratsmitglied, wie auch eine Fraktion oder eine parlamentarische Kommission, vom Regierungsrat verlangen, dass er eine Vorlage zur Änderung oder Ergänzung der Kantonsverfassung, eine Vorlage zur Änderung, Ergänzung oder zum Erlass eines Gesetzes oder eines Dekrets, eine Vorlage für eine andere in die Zuständigkeit des Landrates fallende Massnahme oder für einen Landratsbeschluss ausarbeitet oder einen Bericht vorlegt. Der Regierungsrat muss den Auftrag ausführen, sofern das Parlament der Motion zustimmt (sie "überweist").
Nähere Angaben im Landratsgesetz (SGS 131, § 34).
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