Lohngleichheit im Beschaffungswesen

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Selbstdeklaration zur Lohngleichheit gemäss Beschaffungsgesetztz

Warum Lohngleichheit?

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Selbstdeklaration zur Lohngleichheit im Submissionsgesetz und Lohngleichheit
Das Beschaffungsgesetz sieht in § 5 und § 6, die Beschaffungsverordnung in § 2 und § 3 vor, dass Anbietende für öffentliche Aufträge im Kanton Baselland einen Nachweis erbringen müssen, dass die Betriebe das "Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann" einhalten. Dieser Nachweis erfolgt über eine Selbstdeklaration. Für die Überwachung der Einhaltung ist die Fachstelle für Gleichstellung zuständig.

Das folgende schematische Beispiel kann als Absatz in ein Dokument "Anforderungen", in das Angebot selbst (Stammdaten) eingebaut oder als eigenes Dokument zur Anwendung gelangen:

Selbstdeklaration betreffend Einhaltung des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung von Frau und Mann
Hiermit bestätigen wir, dass in unserer Firma die Einhaltung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann gewährleistet ist. Insbesondere wird das Gebot der Lohngleichheit und die Diskriminierungsverbote nach Art. 3, Abs. 2 eingehalten.
Firmenname:
Datum, Unterschrift:

Bei Verstoss gegen die Gleichbehandlung von Frau und Mann nach Bundesgesetz kann ein Ausschluss vom Verfahren nach BeGe § 8 vorgenommen werden oder von weiteren, künftigen Verfahren nach BeGe § 34 für eine angemessene Dauer ausgeschlossen werden. Ein derartiger Verstoss muss allerdings mit Fakten belegt sein, bevor von der Beschaffungsstelle Massnahmen ergriffen werden.

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Warum Lohngleichheit?
Das Beschaffungsgesetz will die Vergabe von öffentlichen Auftragen transparent regeln und gestalten. Der wirtschaftliche Wettbewerb soll gestärkt werden und alle Anbietenden sollen gleichbehandelt werden. Nicht immer entscheidet der tiefste Preis. Zur "Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen" können zusätzliche Bedingungen gemacht werden. Zu diesen öffentlichen Interessen gehören auch sozialpolitische und energiepolitische Ziele. Das Beschaffungsgeetz gibt ein konkretes Beispiel für ein sozialpoltiisches Ziel in § 5, nämlich die Arbeitsbedingungen: Wer einen Auftrag vom Kanton möchte, muss vorhandene bzw. geltende Gesamtarbeitsverträge einhalten sowie Frauen und Männer gemäss dem Gleichstellungsgesetz gleichbehandeln.
Die Anforderung nach Einhaltung von GAV und Lohngleichheit macht darum aus zwei Gründen Sinn: sie ist sozialpolitisch zweckmässig und sie sichert im Wettbewerb gleich lange Spiesse. Wer GAV und Lohngleichheit einhält, wird ein teureres Angebot vorlegen und wäre damit gegenüber Mitbewerbenden ohne Einhaltung im Nachteil.

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Weitere Informationen

Beschaffungsfibel BL
Alles über das Submissionswesen und was Sie darüber als Anbieter oder Anbieterin wissen müssen, finden Sie in der "Submissionsfibel", die in der Bau- und Umweltschutzdirektion geschrieben worden ist.

Beschaffungskommission des Bundes
Das Bundesgesetz über öffentliche Beschaffungen kennt ebenfalls die Grundbedingung der Einhaltung der Lohngleichheit für die Vergabe von Aufträgen. Auf der Seite der Beschaffungskommission gibt es weitere Informationen.

Lohngleichheit in der Praxis
www.katzundbaitsch.ch/index.asp - Christian Katz und Christof Baitsch habe ein diskriminierungsfreies Arbeitsbewertungsinstrument entwickelt.


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