Lohnadministration

> Personalamt 

Sie finden auf dieser Seite wichtige, technische Angaben zur Lohnadministration. Sie gelten ausschliesslich für den Arbeitgeber Kanton Basel-Landschaft:


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Die Grenzbeträge und Sätze bei den Sozialversicherungen. Die Liste wird sobald die neuen Ansätze bekannt sind, jeweils im Verlauf des Monats Dezember, für das Folgejahr aktualisiert.

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Die Grenzbeträge für die Familien- und Erziehungszulagen befinden sich in der offiziellen Lohntabelle (vgl. Lohntabelle).

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Die Ansätze für die Pensionskasse befinden sich im Dekret über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (SGS 834.2).