Sie finden auf dieser Seite wichtige, technische Angaben zur Lohnadministration. Sie gelten ausschliesslich für den Arbeitgeber Kanton Basel-Landschaft:
- | Die Grenzbeträge und Sätze bei den Sozialversicherungen. Die Liste wird sobald die neuen Ansätze bekannt sind, jeweils im Verlauf des Monats Dezember, für das Folgejahr aktualisiert. |
- | Die Grenzbeträge für die Familien- und Erziehungszulagen befinden sich in der offiziellen Lohntabelle (vgl. Lohntabelle). |
- | Die Ansätze für die Pensionskasse befinden sich im Dekret über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (SGS 834.2). |
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