Lernfahrausweis |
|
|
Gesuch um Erteilung von Lernfahrausweisen zum Erwerb von Führerausweisen der (neuen) Kategorien A, A1 (16 Jahre: < 50 cm3; 18 Jahre: < 125 cm3) und B
(Für die Kategorien B1, C1, C, D1, D, BE, C1E, CE, D1E, DE, F, G und M gelten abweichende Bestimmungen)
Um Ihnen einen Lernfahrausweis ausstellen zu können, ist wie folgt vorzugehen:
- | Laden Sie bitte das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" [PDF] herunter und füllen Sie dieses aus. | |
- | Führen Sie bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch (Vor der Durchführung muss ein amtlicher Ausweis wie Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis vorgewiesen werden). Brillenrezepte werden nicht als Sehtest akzeptiert. | |
- | Lassen Sie sich bitte die Personalien auf Ihrer Gemeindeverwaltung bestätigen. Diese nimmt | |
- | 1) das vollständig ausgefüllte Gesuch, | |
entgegen und lässt die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in Füllinsdorf zukommen. Das Gesuch darf Ihnen von der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeindeverwaltung nicht mehr ausgehändigt werden. |
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Zulassungsbewilligung zur Basistheorieprüfung, welche wir Ihnen frühestens 6 Wochen vor Erreichen des Mindestalters zustellen. Sollten Sie bei Gesuchsstellung das Mindestalter bereits erreicht haben, ist eine Bearbeitungszeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen. Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Absolvierung der Basistheorieprüfung innert 10 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Basistheorieprüfung erteilt. (Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind).
Medizinische Mindestanforderungen
Vertrauensärztliches Zeugnis oder Zeugnis einer Spezialuntersuchungsstelle
- | den Führerausweis der Kategorien C, C1, D oder D1, | |
- | die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport oder | |
- | den Fahrlehrerausweis erwerben wollen; | |
- | das 65. Altersjahr überschritten haben; | |
- | körperbehindert sind. |
Epileptiker werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Die Motorfahrzeugkontrolle bezeichnet den Vertrauensarzt oder die Spezialuntersuchungsstelle.
Mindestalter
- | die Kategorien G (Landwirtschaftliche Fahrzeuge) und M (Mofa): 14 Jahre | |
- | die Kategorie A1 (Fahrzeuge bis 50 cm3), F: 16 Jahre | |
- | die übrigen Fahrzeuge der Kategorien A1 (Fahrzeuge ab 50 cm3 bis 125 cm3), B, B1, BE, C, C1, C1E und CE: 18 Jahre | |
- | die Kategorien D, D1, DE und D1E: 21 Jahre |
Gültigkeit
- | 4 Monate für die Kategorie A und die Unterkategorie A1; | |
- | 12 Monate für die Unterkategorie B1 und die Spezialkategorie F; | |
- | 24 Monate für alle übrigen Kategorien. |
Die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises für die Kategorie A und die Unterkategorie A1 wird um 12 Monate verlängert, wenn der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der praktischen Grundschulung vorliegt.
Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn der Inhaber 3 Mal in Folge die praktische Führerprüfung nicht bestanden hat und die Zulassungsbehörde aufgrund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint.
Einen zweiten Lernfahrausweis kann nur beantragen, wer aufgrund eines Tests der Zulassungsbehörde als fahrgeeignet gilt oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des ersten Lernfahrausweises noch nicht alle Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat.
Sehtest
1) | bei einem Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis der Kategorien A, A1, B, B1, F, G oder M: |
2) | bei einem Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis der Kategorien C, C1, D, D1 oder um eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport sowie bei einem Gesuch um einen Fahrlehrerausweis der Kategorien I, II und IV zusätzlich das Stereosehen und die Pupillenmotorik. |
Nothelferausweis
- | Instruktionen über die Sicherung der Unfallstelle und die Alarmierung der Rettungskräfte; | |
- | Kenntnisse über die Massnahmen, die bei einer verletzten Person bis zum Einsatz ärztlicher Hilfe zur Erhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen getroffen werden müssen; und | |
- | Kenntnisse insbesondere über die richtige Lagerung der verletzten Person, die Beatmung bei Atemstillstand, die Vorkehren bei schweren Blutungen und die Grundlagen der Herzmassage. |
Vom Nothelferkurs sind befreit:
- | Inhaber/innen eines Führerausweises der Kategorien A, A1, B oder B1; | |
- | Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte; | |
- | Pflegepersonal mit Diplom oder Fähigkeitsausweis; | |
- | Instruktoren von Nothelferkursen; | |
- | andere als die in den Buchstaben a-d genannten Personen, die den Nachweis der Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen erbringen können. |
Verkehrskundeunterricht
Praktische Grundschulung für Motorrad-Fahrschüler/innen
- | des Führerausweises der Kategorie A: 12 Stunden; | |
- | des Führerausweises der Kategorie A1: 8 Stunden; | |
- | des Führerausweis der Kategorie A, sofern der Gesuchsteller den Führerausweis der Kategorie A1 besitzt: 6 Stunden. |
Der Fahrlehrer muss dem Fahrschüler schriftlich bestätigen, dass er an der praktischen Grundschulung teilgenommen und die Kursziele erreicht hat.
Lernfahrten
- | das 23. Altersjahr vollendet hat und | |
- | seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt; | |
- | die Begleitperson muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen können. |
Auf Lern- und Prüfungsfahrten ist hinten am Fahrzeug eine blaue Tafel mit weissem "L" gut sichtbar anzubringen.
Kategorien A, A1, B1 und F
Gültige Lernfahrausweise für Motorräder der Kategorien A, A1, B1 und F berechtigen zu Fahrten mit und ohne Begleitperson. Wichtig: Mitfahrende Personen müssen mindestens im Besitz des Führerausweises der entsprechenden Kategorie sein.
Kategorien BE, CE, C1E, DE und D1E
Mit dem Lernfahrausweis der Kategorien BE, CE oder DE sowie der Unterkategorien C1E oder D1E dürfen auf Anhängerzügen Lernfahrten ohne Begleitperson durchgeführt werden, wenn der Fahrschüler den Führerausweis für das Zugfahrzeug besitzt.
Kategorien D und D1
Auf Lernfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 dürfen keine Personen mitgeführt werden. Ausgenommen sind die Begleitperson, die im Besitz des entsprechenden Führerausweises ist, und der Fahrlehrer.
Berechtigungen und Auflagen
Folgende Berechtigungen und Auflagen sind im Lernfahrausweis einzutragen:
- | der Lernfahrausweis der Kategorien C oder C1 berechtigt zu Lernfahrten mit einem Motorwagen der Kategorie B; | |
- | gehörlose und körperbehinderte Personen dürfen nur von einem behördlich anerkannten Ausbilder begleitet werden; | |
- | Lastwagenführer-Lehrlinge dürfen Lernfahrten nur in Begleitung eines Fahrlehrers oder eines befugten Ausbilders ausführen. Auf Lernfahrten mit einem Motorfahrzeug der Kategorie B ist diese Begleitung nur bis zum vollendeten 18. Altersjahr erforderlich. |
Auf Lernfahrten dürfen keine berufsmässigen Personentransporte durchgeführt werden.
Back to Top