Die wichtigsten Leitsätze unserer Arbeit sind:


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Für Kindesmisshandlung gibt es keine Rechtfertigung.

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Bei Kindesmisshandlung liegt die Verantwortung in jedem Fall bei den Erwachsenen.

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"Opfer sein" ist kein Persönlichkeitsmerkmal, sondern eine Position in einer bestimmten Situation.

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Misshandelte Kinder haben ein Recht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten in den Interventionsplan miteinbezogen zu werden.

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Ziel jeder Intervention ist die Wiederherstellung und Erhaltung des Kindeswohls.

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Kindesschutz ist eine interdisziplinäre Aufgabe! Niemand handelt allein.

 

Die Leitsätze der Fachkommission Kindes- und Jugendschutz basieren auf der UNO-Kinderrechtskonvention, die von der Schweiz im Jahr 1997 ratifiziert worden ist.

 

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