Die wichtigsten Leitsätze unserer Arbeit sind:
- | Für Kindesmisshandlung gibt es keine Rechtfertigung. |
- | Bei Kindesmisshandlung liegt die Verantwortung in jedem Fall bei den Erwachsenen. |
- | "Opfer sein" ist kein Persönlichkeitsmerkmal, sondern eine Position in einer bestimmten Situation. |
- | Misshandelte Kinder haben ein Recht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten in den Interventionsplan miteinbezogen zu werden. |
- | Ziel jeder Intervention ist die Wiederherstellung und Erhaltung des Kindeswohls. |
- | Kindesschutz ist eine interdisziplinäre Aufgabe! Niemand handelt allein. |
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Die Leitsätze der Fachkommission Kindes- und Jugendschutz basieren auf der UNO-Kinderrechtskonvention, die von der Schweiz im Jahr 1997 ratifiziert worden ist. | |