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Möchten Sie unser Angebot kennen lernen? Oder einfach nur wissen, welcher Schulpsychologe und welche Schulpsychologin für Sie zuständig ist? Sie erfahren hier ausserdem, wie und wann Sie einen Schüler oder eine Schülerin anmelden können. Sie müssen die Anmeldung allerdings mit den Eltern abgesprochen haben. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich selber mit Ihren Fragen zum Umgang mit der Klasse oder mit einzelnen SchülerInnen bei uns zur Beratung anzumelden. Hier erfahren Sie dazu mehr. In sehr dringlichen Angelegenheiten wie z.B. bei Todesfällen, in gefährlichen Situationen, Gewaltandrohung, etc. haben Sie als Schulleitung oder Lehrperson die Möglichkeit, Ihr Anliegen kurzfristig und ausserhalb der üblichen Wartefristen bearbeiten zu lassen. Hier erfahren Sie mehr.
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