Für Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden

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Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst

Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Schülerin oder Ihren Schüler beim SPD anmelden können ist das Einverständnis der Eltern. In der Regel erfolgt die Anmeldung via Lehrperson schriftlich. Sie können die entsprechenden Anmeldeunterlagen (Gelbe Anmeldekarte) [PDF] und Fragebogen [PDF] herunterladen, oder auch in ihrer Schule, wo sie aufliegen, beziehen.


Übertritte aus dem Kindergarten in die Schule werden zwischen Eltern, Kindergärtnerin und Vorschulheilpädagogin geregelt. Kommt keine Einigkeit zustande oder bestehen Unsicherheiten, kann die Schulleitung den SPD beauftragen, ein Gutachten zu erstellen. Nähere Angaben über Rechtsgrundlagen und Abläufe [PDF]. Vertiefende Information zur Frage des Schulübertritts finden Sie im Artikel "Die Schulreife-Empfehlungen von Kindergärtnerinnen und SPD im Vergleich" [PDF].


Bei Problemen im Kindergarten bietet der SPD Sprechstunden für Kindergärtnerinnen und Vorschulheilpädagoginnen an. In diesen Sprechstunden wird das weitere Vorgehen geklärt. Abklärungen von Kindergartenkindern finden v.a. bei fraglichen Sonderschulungen und anderen, ausgewählten Fragestellungen statt. Solche Sprechstunden können auch in der Primar- und Sekundarstufe in Anspruch genommen werden.


Sie haben zudem die Möglichkeit, sich selber als Lehrerin oder Lehrer mit Ihren Fragen zum Umgang mit der Klasse oder mit einzelnen SchülerInnen bei uns zur Beratung anzumelden. Hier erfahren Sie dazu mehr.


Ein vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Der SPD nimmt deshalb dazu keine Stellung und führt entsprechend auch keine Abklärung durch.



 

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Wasserturmplatz 5

4410 Liestal
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