Lärmschutz


> Luftverkehr und EuroAirport

 

Der EuroAirport hat schon viele Lärmschutzmassnahmen beschlossen
Seit 1991 hat der EuroAirport 17 Umweltmassnahmen beschlossen:

Jahr

Massnahme

1991

Allgemeine Luftfahrt nur zwischen 06 und 22 h

1991

Linien- und Charterflüge nur zwischen 05 / 06 und 00 h

1991

Direktstarts nach Süden nur zwischen 07 und 22 h; maximal 8 pro Tag

1991

Trainingsflüge nur zwischen 08 und 20 h; Samstage, Sonn- + Feiertage ab 12 h

1991

Standläufe nachts nur im Silencer

2000

Charterflüge nur zwischen 06 und 23 h

2001

Lärmigste Kapitel 3-Flugzeuge nur zwischen 06 und 22 h

2001

Kapitel 2-Flugzeuge nur zwischen 07 und 22 h

2001

Standläufe nachts und sonntags nur im Silencer

2001

Umweltpublikationen für die Anrainer

2001

Verschieben des Flugzeugs zwischen 22 und 06 h nur mit Traktor erlaubt

2002

Komplettes Verbot der Kapitel 2-Flugzeuge Flüge (Ausnahmen für Flz.veredelung)

2003

Ministerialerlass (erlaubt Sanktionen)

2003

Nordverkehr in Randzeiten (Massnahme der Flugsicherung)

2004

Lärmschutzpläne in Frankreich; finanzielle Beiträge für Schallschutz

2006

Südlandungen: Vereinbarung über die Benutzung des ILS 33

2009

Neue Lenkungsgebühren

 

Besondere Lärmschutzmassnahmen für unsere Bevölkerung
Die Einwohnerinnen und Einwohner unseres Kantons werden durch besondere Massnahmen vom Fluglärm geschützt. Diese besonderen Massnahmen beschlossen, weil das Gebiet südlich des Flughafens dichter besiedelt ist als andere Gebiete rund um den Flughafen.

Diese besonderen Lärmschutzmassnahmen sind:

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Beschränkung der Direktstarts: Direktstarts (Südstarts in direkter Verlängerung der Hauptpiste) dürfen nur zwischen 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr und nur von Flugzeugen mit einer Destination im südlichen und östlichen Mittelmeerbenutzt werden. Die Benutzung der Direktstarts wird genau kontrolliert und liegt mit rund vier Jet-Starts pro Tag wesentlich unter der in der sogenannten Direktstartvereinbarung von 1998 festgehaltenen Maximalzahl von acht Starts.

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Besonderer Schutz in den Randzeiten: Zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr findet der Verkehr (Starts und Landungen) hauptsächlich im Norden statt. Ursache hierfür ist eine aus Lärmschutzgründen betrieblich festgelegte Massnahme der Flugsicherung, welche die Fluglotsen anweist, soweit keine Sicherheitsbestimmungen verletzt werden und es die Wetter-/Windbedingungen zulassen, Starts und Landungen im Norden abzuwickeln.

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Begrenzung der Südlandungen: Die Regierungen haben erreicht, dass die Benutzung der Südlandelandungen (ILS 33) begrenzt wird. Werden hohe Benutzungswerte erreicht, müssen die Zivilluftfahrtbehörden die Situation analysieren resp. Massnahmen prüfen, welche die Nutzung reduzieren.

 

Die Regierung engagiert sich für eine Reduktion des Lärms
Die Regierung engagiert sich für eine Reduktion des Fluglärms. Sie beobachtet die Lärmentwicklung genau und prüft laufend Verbesserungen.

Infolge einer Initiative, die der Regierungsrat zusammen mit der Regierung des Kantons Basel-Stadt lanciert hat, beschloss der Verwaltungsrat des EuroAirport neue Lärmschutzmassnahmen:


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Erhöhung der Tarifzuschläge in der Nacht: Das bestehende Lenkungssystem mit Gebührenanreizen wurde um 50% verstärkt. Damit werden Starts und Landungen in den Randzeiten zusätzlich verteuert. Ziel dieser Massnahme ist es, Flüge mit lauten Flugzeugen in sensiblen Randzeiten reduzieren. Die Wirkung dieser Massnahme wird überprüft.

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Verbot lauter Flugzeuge an Randzeiten von Sonn- und Feiertagen: Flugzeuge mit Lärmpegel über 97 Dezibel im Überflug dürfen zwischen von 22.00 Uhr bis 09.00 Uhr nicht mehr am EuroAirport verkehren. Zu dieser Massnahme findet noch eine Vernehmlassung statt.

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Bestehendes Verbot lauter Flugzeuge verschärft: Flugzeuge, welche die Lärmgrenze gemäss Kapitel 3 mit weniger als 8 Dezibel unterschreiten (bisher 5 Dezibel) dürfen an allen Wochentagen von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht mehr am EuroAirport verkehren. Zu dieser Massnahme findet noch eine Vernehmlassung statt.

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Keine Übernahme von Flügen zwischen 23.00 und 06.00 Uhr: Damit soll verhindert werden, dass verspätete resp. verfrühte Flüge, die nicht für den EuroAirport programmiert sind, hier landen.