Kostenübernahme für Psychotherapien

1. Antrag auf Kostenübernahme an die Opferhilfe-Beratungsstelle
Gesuche um Kostenübernahme für Psychotherapien (Art. 13 in Verb. mit Art. 14 Abs. 1 OHG) sind vor Therapiebeginn an die Opferhilfe-Beratungsstelle zu richten. Es wird eine vorgängige Kostengutsprache vorausgesetzt.
Bis zu einem bestimmten Betrag entscheidet die Beratungsstelle über die Kostengutsprache. Gesuche, die über einer bestimmten Kostenlimite liegen, werden durch die Opferhilfe-Kommission beider Basel entschieden. Die Anträge sind bei der Opferhilfe-Beratungsstelle einzureichen.


2. Voraussetzung für die Kostengutsprache
Die Beratungsstelle vermitteln grundsätzlich nur Psychotherapie. Es können nur Honorare von PsychotherapeutInnen mit Praxisbewilligung übernommen werden.
Die Therapie muss in einem direkten, unmittelbaren Zusammenhang mit der Straftat stehen und es muss eine finanzielle Bedürftigkeit bestehen.
Bei einem Verlängerungsantrag an die Beratungsstelle ist ein Bericht über den Verlauf der Therapie einzureichen.


3. Subsidiarität der Opferhilfe - Vorrang der Krankenkasse und Unfallversicherung
Es ist vorgängig abzuklären, ob die Krankenkasse, die Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung für die Therapiekosten aufkommt.


4. Umfang der Kostenübernahme
Für die Kostenübernahme ist eine vorgängige Kostengutsprache notwendig (Ziff. 1 oben). Es werden nur die Kosten nach Abzug des Beitrages der Krankenkasse und der Franchise übernommen. Die Abrechnung mit der Krankenkasse ist Sache des Opfers und muss vorgängig erfolgen.
Bei Psychiaterinnen und Psychiatern werden die Selbstbehaltskosten übernommen. Für Psychologinnen und Psychologen wird ein Honorar von maximal Fr. 140.-- je Sitzung übernommen (vgl. Tarif des Bundesamtes für Sozialversicherungen, max. Fr. 132.-- ).
Die Gesuche für Verlängerungen sind an die Beratungstselle zu richten und zu begründen. Es braucht einen Antrag und den Bericht der Therapeutin oder des Therapeuten (bitte beachten Sie die Anforderungen gemäss den Angaben unten).
Werden die Kosten der Therapie zum vollen Tarif übernommen, werden nur die Kosten für maximal 50 Sitzungen übernommen. In diesem Fall ist eine Verlängerung ausgeschlossen.



Notwendige Angaben

Verlängerungsgesuch Kostenübernahme Psychotherapie nach dem Opferhilfegesetz
für PsychotherapeutInnen mit Praxisbewilligung und ärztliche PsychotherapeutInnen

Wir bitten Sie um folgende Angaben in Ihrem Bericht (auf separatem Blatt):
Personalien:
Name und Adresse Patient/Patientin
Name, Adresse und Qualifikation der/des Psychotherapeutin/ten

1.

Diagnose (nach ICD 10), die zur Indikation dieser Psychotherapie führte und Kausalitätszusammenhang zur Straftat:

2.

Beginn der Psychotherapie

3.

Frequenz

4.

Anzahl Stunden bis heute (Zeitpunkt des Verlängerungsantrags)

5.

Art der psychotherapeutischen Behandlung

6.

Kurz zum Verlauf

7.

Begründung Verlängerungsantrag

8.

Prognose

9.

Abklärungsergebnisse der Kostenübernahme durch Krankenkasse, IV, Unfallversicherung,etc. ?

Datum und Unterschrift der/des Psychotherapeutin/ten

Einverständniserklärung der/desPatientin/ten : Die Unterzeichnende/der Unterzeichnende ist mit diesem Verlängerungsgesuch an die Opferhilfe-Kommission beider Basel einverstanden und hat die Therapeutin /den Therapeuten bezüglich obiger Informationen von der Schweigepflicht entbunden.

Datum: Unterschrift Patientin/Patient:

Einsenden an: Opferhilfe-Beratungsstelle, Steinenring 53, 4051 Basel



 

Back to Top

Bitte haben Sie einen Moment Geduld, die Daten werden aufbereitet.