Konsumentenschutz

> Übersicht KIGA

Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV)



Die PBV hat drei Ziele:


Preisklarheit

Vergleichbarkeit der Preise sowie

die Verhinderung irreführender Preisangaben



Die PBV gilt für:


Das Angebot von Waren zum Kauf (z.B. im Laden, im Schaufenster, am Messe- oder Marktstand, am Kiosk),

das Angebot von Dienstleistungen (in 18 Bereichen: beim Coiffeur, im Restaurant, in der Chem. Reinigung usw.),

die Werbung mit Preisangaben und Preisreduktionen für sämtliche Waren und Dienstleistungen (z.B. in Zeitungen, in Prospekten, in Werbekatalogen, im Fernsehen, im Radio, im Internet).


Branchenspezifische und weitere Informationen können Sie auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) abrufen.


Viele nützliche Informationen und Beispiele finden Sie in der Wegleitung und in der Broschüre «Korrekte Mengen- und Preisangaben».


Rechtliche Hinweise und praktische Tipps für den Online-Einkauf: www.e-comerce-guide.admin.ch


Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an: KIGA Basel-Landschaft, Arbeitsrecht/Arbeitnehmerschutz, Ressort Wohnbauförderung