Landrat verabschiedet revidiertes Datenschutzgesetz |
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Der Landrat hat am 12. Dezember 2007 die Teilrevision des basellandschaftlichen Datenschutzgesetzes ohne Gegenstimme verabschiedet. [Die Vorlage und den Verlauf des Geschäfts im Landrat finden Sie unter http://www.baselland.ch/docs/parl-lk/geko/main_2007_170.htm#2007-173, weitere Informationen zur Vorlage im datenschutz.konkret-Artikel "Teilrevision des Datenschutzgesetzes" (konk-169, http://www.baselland.ch/docs/jpd/ds/konk/konk-169.htm).]
Die Teilrevision wurde wegen des Beitritts der Schweiz zum "Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten" des Europarats und den Abkommen von Schengen und Dublin notwendig. Ein Vergleich des kantonalen Rechts mit den europarechtlichen Vorgaben hatte gezeigt, dass das Datenschutzrecht des Kantons Basel-Landschaft in einigen Punkten angepasst werden muss.
Mit der verabschiedeten Teilrevision wird nun insbesondere die völlige Unabhängigkeit der Aufsichtsstelle gesetzlich festgehalten und organisatorisch umgesetzt. Im Weiteren wird die Transparenz der Datenbearbeitung erhöht und das Bearbeiten von sensitiven Daten speziell geregelt. Ausserdem erhalten die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich das Recht, die Bekanntgabe ihrer Personendaten sperren zu lassen. Weiter müssen Projekte, die mit grösseren datenschutzrechtlichen Risiken verbunden sind, im Voraus der Aufsichtsstelle vorgelegt werden (sog. Vorabkontrolle).
Mit der Teilrevision wird unser Datenschutzrecht an das Datenschutzrecht Europas angepasst. Dadurch werden die Bewohnerinnen und Bewohner unseres Kantons inskünftig denselben Schutz vor Missbrauch ihrer Personendaten erfahren, wie die Bevölkerung unserer Nachbarländer.
Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, wird das Gesetz voraussichtlich am 1. Juli in Kraft treten.
27. März 2008
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