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Teilrevision des Datenschutzgesetzes

 

Der Regierungsrat hat am 10. Juli 2007 die Vorlage für eine Teilrevision des Datenschutzgesetzes zu Handen des Landrats verabschiedet. Diese wird notwendig, weil die eidgenössischen Räte 2006 dem Beitritt zum "Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten" des Europarats einstimmig zugestimmt haben. Das Zusatzprotokoll - es soll 2008 in Kraft treten - verpflichtet Bund und Kantone unabhängige Datenschutz-Kontrollorgane einzurichten.


Einen weiteren wichtigen Grund für die Teilrevision bilden die Abkommen von Schengen und Dublin. Durch diese Abkommen werden Datenbearbeitungen im polizeilichen Bereich, im Bereich des Ausländer- und Asylrechts sowie im Waffenrecht tangiert. Durch die Abkommen werden die Strafverfolgungsbehörden der Schweiz ab 2008 das Schengener Informationssystem (SIS) nutzen können und damit Zugang zu einer grossen und effektiven europaweiten Fahndungsdatenbank erhalten.


Die Abkommen von Schengen und Dublin verlangen von den beteiligten Staaten die Einhaltung entsprechender europaweiter Datenschutzstandards. Bevor die schweizerischen Strafverfolgungsbehörden, die Datenbank SIS nutzen können, muss die Schweiz deshalb im Vorfeld nachweisen, dass sie einen allfälligen Missbrauch der im SIS enthaltenen Daten durch klare rechtliche Vorgaben - in Bund und Kanton - verhindert und über entsprechendwirkungsvolle Kontrollorgane verfügt.


Ein Vergleich der europarechtlichen Vorgaben mit dem kantonalen Recht hat gezeigt, dass das Datenschutzrecht des Kantons Basel-Landschaft in einigen Punkten angepasst werden muss. So soll insbesondere die völlige Unabhängigkeit der Kontrollbehörde gesetzlich festgehalten und organisatorisch umgesetzt werden. Im weiteren soll die Transparenz der Datenbearbeitung erhöht und das Bearbeiten von sensitiven Daten speziell geregelt werden. Ausserdem sollen die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich das Recht erhalten, die Bekanntgabe ihrer Personendaten sperren zu lassen. Weiter verlangen die europarechtlichen Vorgaben, dass Projekte, die mit grösseren datenschutzrechtlichen Risiken verbunden sind, im Voraus der Aufsichtsstelle Datenschutz vorgelegt werden müssen (sog. Vorabkontrolle). Der Gesetzesentwurf nimmt letztlich eine Anpassung unseres Datenschutzrechts an das Datenschutzrecht Europas vor. Dadurch werden die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Region inskünftig denselben Schutz vor Missbrauch ihrer Personendaten erfahren, wie die Bevölkerung unserer Nachbarländer.


Den Gesetzesentwurf finden Sie unter:
http://www.baselland.ch/docs/parl-lk/vorlagen/2007/v173/2007-173_inh.htm


12. September 2007



 

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