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Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes

 

Die Eidgenössischen Räte haben am 24. März 2006 den Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zum Zusatzprotokoll zur Europaratskonvention 1081 angenommen. Dieses verpflichtet jeden Vertragsstaat unter anderem, unabhängige Kontrollorgane einzurichten, denen namentlich eine Klagebefugnis oder die Befugnis, Rechtsverletzungen einer gerichtlichen Behörde zur Kenntnis zu bringen, zukommt. Im Weiteren verlangt das Zusatzprotokoll von den Vertragsstaaten, dass sie eine grenzüberschreitende Datenübermittlung nur erlauben, wenn im Empfangsstaat ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist. Durch den Beitritt der Schweiz zum Zusatzprotokoll sind die Kantone verpflichtet, ihre Datenschutzgesetze bis 2008 den neuen Anforderungen anzupassen.


Ein zusätzlicher Anpassungsbedarf ergibt sich auf Grund der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung an Schengen/Dublin. Die sog. Bilateralen II ermöglichen der Schweiz den Anschluss an das Schengener Informationssystem (SIS), einer europaweiten Fahndungsdatenbank. Der Schweiz eröffnet sich dadurch ein riesiger Fahndungsraum, der insbesondere die grenzüberschreitende Strafverfolgung verbessern soll. Darüber hinaus erhält die Schweiz auch Zugriff auf die elektronische Datenbank „Eurodac", die der Erkennung von mehrfach gestellten Asylgesuchen dient. Neben diesen Rechten übernimmt die Schweiz mit den Bilateralen II auch Pflichten. So müssen die schweizerischen Datenschutzgesetze dem europäischen Standard entsprechen und angepasst werden. Gefordert werden unter anderem folgende Massnahmen: die gesetzliche Verankerung der Grundsätze des Datenbearbeitens, ein geeigneter Schutz für sensitive sog. „besonders schützenswerte" Personendaten, eine Vorabkontrolle durch die Datenschutz-Kontrollstelle bei Datenbearbeitungen mit einem höheren Gefährdungspotenzial sowie ein völlig unabhängiges Datenschutzkontrollorgan, das über wirksame Einwirkungsbefugnisse sowie über genügend finanzielle und personelle Ressourcen verfügen muss.


Auch im Kanton Basel-Landschaft sind gewisse Anpassungen des Datenschutzgesetzes notwendig, und ein Entwurf für eine entsprechende Teilrevision ist bis Ende März in der Vernehmlassung.


Sie finden die Vernehmlassungsunterlagen unter: http://www.baselland.ch/docs/polit-rechte/vernehml/aktuelle_vernehml.htm


16. März 2007



 

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Fussnote:
1 Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitender Datenübermittlung.


Bitte haben Sie einen Moment Geduld, die Daten werden aufbereitet.