Einstimmig: Keine Abschaffung des Datenschutzbeauftragten


Soll die/ der Datenschutzbeauftragte abgeschafft und durch eine Datenschutzkommission ersetzt werden?


1996 wurde vom Landrat ein Postulat überwiesen, das vom Regierungsrat den Ersatz des Datenschutzbeauftragten durch eine Datenschutzkommission verlangte. Der Regierungsrat beantragte dem Landrat mit einer kurzen Begründung im Amtsbericht 1998, das Postulat abzuschreiben und an der Funktion eines Datenschutzbeauftragten festzuhalten. Weder der Postulant noch die den Amtsbericht behandelnde Geschäftsprüfungskommission waren mit dieser Art der Berichterstattung einverstanden und verlangten eine ausführlichere Antwort, worauf der Landrat am 16. September 1999 beschloss, das Postulat stehen zu lassen. In der Folge wurde eine ausführliche Antwort erarbeitet und vom Regierungsrat als Vorlage 2000/057 am 29. Februar 2000 an den Landrat überwiesen.


In der Antwort wird ausgeführt(1),

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was Datenschutz als Persönlichkeits- und Grundrechtsschutz, aber auch als eine prinzipielle Voraussetzung für das Funktionieren von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat will;

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wie das rechtliche Konzept des Datenschutzes aussieht;

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was darin die Aufgaben der Aufsicht sind;

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was der Kundennutzen einer solchen Aufsicht ist;

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unter welchen Voraussetzungen dieser Nutzen generiert werden kann;

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und vergleicht anschliessend die Organisationsformen der Datenschutzaufsichtsbehörden und ihre Eignung mit den Anforderungen.

 

Gestützt auf seine Darlegungen vertritt der Regierungsrat die Auffassung, dass sich die bestehende Organisationsform sehr bewährt habe, was auch die positiven Reaktionen von Behörden, Bevölkerung und Medien belegten. Die Entwicklung in den anderen Kantonen bestätige diese Beurteilung. Es bestehe kein Anlass, die bewährte Regelung zu ändern.


Die Justiz- und Polizeikommission hat die Vorlage beraten. Sie folgte dem Antrag des Regierungsrates und hat dem Landrat einstimmig und mit der Stimme des Postulanten die Abschreibung des Postulats beantragt.


Am 18. Mai 2000 hat der Landrat die Vorlage 2000/057 behandelt. Der Postulant wies auf die rasanten Entwicklungen im Informatikbereich hin: "Im Vergleich zu all den unheimlichen Möglichkeiten könnte sich der ehemals hier im Saal diskutierte Fichenskandal als Kleinigkeit erweisen." Einstimmig hat der Landrat daraufhin beschlossen, an der Funktion des bzw. der Datenschutzbeauftragten festzuhalten und das Postulat als erledigt abzuschreiben.


Juli 2000



 

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Fussnote:


1. Vgl. auch die Zusammenfassungen in der Basellandschaftlichen Zeitung vom 4. März 2000, 19, und in der Basler Zeitung vom 20. März 2000.


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