Wer kontrolliert den Datenschutz? |
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Wer kontrolliert den Datenschutz?
Der Datenschutzbeauftragte ist nicht die einzige Datenschutz-Kontrolle:
| Wer Daten bearbeitet, trägt auch die Verantwortung für den Schutz der Persönlichkeit der betroffenen Personen. Verantwortungsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrollieren somit ihr eigenes Datenbearbeiten erst einmal selber. |
| Als zweite "interne" Kontrolle spielt die Aufsicht durch die Vorgesetzten eine entscheidende Rolle. Es gehört zu ihrer Führungsaufgabe, für die Rechtmässigkeit des Handelns ihrer Untergebenen auch in Datenschutzbelangen zu sorgen. |
| Auch die Fachaufsicht durch Aufsichtsbehörden beinhaltet die Kontrolle, ob der Umgang mit Personendaten so abläuft, wie es sich gehört. |
| Kommt es zu einem Streitfall, so beurteilen auch Gerichte und andere Justizorgane die Datenbearbeitung. |
| Zur Datenschutzkontrolle trägt aber - mindestens punktuell - auch das Parlament mit seiner Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung bei. |
| Vergessen dürfen wir schliesslich aber auch die Medien nicht, die Datenschutz-Sündenfälle ans Licht der Öffentlichkeit bringen und kommentieren. |
| Die wichtigste Kontroll-"Instanz" stellt aber ohne Zweifel die betroffene Person dar - auf ihre Rechte kommen wir noch zu sprechen. |
Der Datenschutzbeauftragte wiederum hat nicht bloss eine Kontrollaufgabe: Mindestens ebenso wichtig sind die Beratungs- und die Vermittlungsfunktion: Vorher helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu lösen, statt hinterher kritisieren! Das geht von der beratenden Mitwirkung in der Rechtsetzung über die Beratung der rechtsanwendenden Behörden bei der täglichen Umsetzung bis hin zu Stellungnahmen zuhanden der Justizbehörden. Nach dem DSG gehört aber auch die Beratung der betroffenen Personen zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Damit nähern wir uns bereits stark der Ombudsfunktion: Hier geht es darum, zwischen Behörden und betroffenen Personen zu vermitteln und Verständnis für die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessenlagen zu wecken.
Noch effizienter wird die Aufsichtstätigkeit, wenn die prophylaktische Sensibilisierung für Datenschutz-Probleme und -Lösungsansätze über Öffentlichkeitsarbeit multipliziert werden kann(1). Die Multiplikatorenwirkung wird noch bedeutungsvoller, wenn man weiss, dass der kantonale Datenschutzbeauftragte auch für alle Einwohnergemeinden (ausser Gelterkinden) und für alle Bürger- und Kirchgemeinden zuständig ist.
Dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Verwaltung gewärtigen muss, dass jede Person die Daten, die sie betreffen, einsehen darf, führt natürlich zu höheren Qualitätsansprüchen. Man wird etwas mehr Sorgfalt auf das Verfassen eines Berichtes verwenden, wenn man sich nicht darauf verlassen kann, dass die betroffene Person ihn nie zu Gesicht bekommt! In diesem Sinne ist Datenschutz - modern ausgedrückt - auch ein Qualitätssicherungssystem!