Unerwünschte Werbung (2)


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Wie kann ich mich gegen unerwünschte Werbung wehren?
Gegen unadressierte Werbung hilft ein "Bitte keine Werbung"-Kleber am Briefkasten(1). Gegen adressierte Werbung können Sie sich schützen, indem Sie die Bekanntgabe Ihrer Adresse sperren lassen. Möglich ist eine Sperre bei der verantwortlichen Behörde Ihrer Gemeindeverwaltung(2); sie ist aber nur begrenzt wirksam, da die Einwohnerkontrolle ohnehin keine Adressen zu kommerziellen Zwecken herausgeben darf. Mehr Wirkung erzielt eine Sperrung bei der zuständigen Swisscom-Geschäftsstelle(3). Ihr Anschluss erhält dann im Telefonbuch das begehrte Stern-Zeichen ("wünscht keine Werbesendungen und -anrufe") und die Swisscom verkauft Ihre Adresse nicht mehr. Ausserdem können Sie sich auf die "Robinsonliste" des Schweizerischen Verbandes für Direktmarketing SVD setzen lassen(4). Ihr Verzichtswunsch wird dann an die SVD-Adresshändler weitergeleitet.

 

Schliesslich aber hilft auch Selbstdisziplin und ein stärkeres Datenschutzbewusstsein von Ihnen selbst: Jedesmal, wenn Sie einen Prospekt bestellen oder an einem Wettbewerb teilnehmen, geben Sie mindestens Ihre Adresse, häufig noch viel mehr bekannt. Es ist bekannt, dass viele Wettbewerbe zuallererst einmal durchgeführt werden, um an Adressmaterial heranzukommen. Sie glauben das nicht? Lesen Sie selbst:


"Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Und die anderen? Wenn eine Firma einen Wettbewerb veranstaltet, dann hat sie meist das Ziel, selber Hauptgewinnerin zu sein: Sie will das aktive Interesse einer grossen Konsumentenzahl gewinnen. Aber dann bleibt es oft eine halbe Sache. Warum? Wie messen Sie den Erfolg eines Preisausschreibens? Am Rücklauf selbstverständlich. Je mehr Teilnahmekarten eingehen, desto mehr Leute haben sich mit Ihrem Angebot beschäftigt. Einige der Teilnehmer gewinnen einen Preis und haben folglich noch besondere Sympathie für Ihre Marke. Und die anderen? Nicht, dass sie speziell verbittert wären, weil sie leer ausgegangen sind; dazu ist das Nichtgewinnen in einem Wettbewerb zu normal. Über einen mitfühlenden Dankesbrief würden sie sich natürlich freuen. Aber wichtiger: Alle diese Teilnahmecoupons sind ein Kapital für Sie. Verschenktes Kapital, wenn Sie die Adressen nicht nutzen. Ideen gibt es viele. Zum Beispiel können Sie den Leuten - die ja nun einmal auf Ihr Angebot aufmerksam geworden sind - ein Mailing mit weiteren Informationen schicken. Oder Sie können auf den Teilnahmekarten Fragen stellen, deren Beantwortung Ihnen wertvoll ist und Material für die gezielte Weiterverarbeitung liefert. Eventuell können Sie sogar die Adressen einem anderen Unternehmen weitergeben und dafür die Wettbewerbspreise gratis bekommen. Sie sehen, der Möglichkeiten gibt es viele. Nur die eine, den Papierkorb, sollten Sie aus Ihrer Praxis streichen. Ebenso den Satz 'Korrespondenz wird keine geführt' aus Ihren Wettbewerbsbedingungen. Wenn Sie weitere Anregungen und Beispiele aus der Praxis kennenlernen möchten, schicken wir Ihnen gerne unseren Ordner zum Thema 'Direkt Marketing' ...."(5).


Nun? Dagegen kann man sich wehren - indem man die Chance des Gewinnens in einem Wettbewerb abwägt gegen die folgende Belästigung durch adressierte Werbung. Es soll auch Leute geben, die jedesmal einen (andern!) kleinen Fehler in den Namen oder die Adresse "einbauen" (z.B. "Gemperstrasse" statt Gempenstrasse u.ä.), um so verfolgen zu können, woher die Adresse auf einer Werbesendung stammt, und bei den involvierten Firmen die weitere Verwendung ausdrücklich zu untersagen. Aber das ist etwa dasselbe wie der Verzicht auf Brandschutzmassnahmen, weil es ja die Feuerwehr gibt .....


Also: Sich nicht erst über adressierte Werbung ärgern, sondern sich vorher datenschutzbewusst verhalten!


Aktualisierung


Seit neuestem verkauft auch Die Post die Namen und Adressen ihrer Kunden. Deshalb müssen Sie - um das "Abwehrdispositiv" zu vervollständigen - auch bei dem für Sie zuständigen Postamt die Sperrung der Bekanntgabe Ihrer Daten verlangen.


Mai 2010



 

1. Solche Kleber gibt beispielsweise das Konsumentinnenforum Schweiz heraus; sie sind häufig in Papeterien erhältlich.

2. § 11 Abs. 3 DSG

3. Adresse für Anschlüsse mit der Fernkennzahl 061: Swisscom AG, Geschäftsstelle MP Basel, Wallstrasse 22, 4002 Basel.

4. Adresse: Schweizerischer Verband für Direktmarketing, Robinsonliste, Postfach, 8708 Männedorf, Fax 01/923 67 80.

5. Aus einem ganzseitigen Inserat (z.B. NZZ Nr. 147 vom 28.06.95 und Nr. 152 vom 04.07.95).


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