Kommunale Datenschutz-Aufsichtsstellen |
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Wieviele der Baselbieter Gemeinden haben eine eigene Aufsichtsstelle Datenschutz geschaffen?
Nach § 23 DSG können die Gemeinden für den kommunalen Bereich eine eigene Aufsichtsstelle schaffen.
Nötig ist dazu allerdings eine Änderung der Gemeindeordnung. Mit der Schaffung einer kommunalen Aufsichtsstelle zieht die Gemeinde nämlich Kompetenzen (§§ 24ff. DSG) an sich, die andernfalls dem Kanton zukommen (§ 23 DSG, zweiter Satz). Dieser ausdrückliche Willensentscheid betrifft somit die Organisation der Gemeinde und ist in der Gemeindeordnung zu treffen (dazu: Datenschutz konkret 004).
Bis Mitte August hat einzig die Einwohnergemeinde Gelterkinden rechtsgültig eine eigene Aufsichtsstelle Datenschutz geschaffen. Sie hat in Art. 48.2 ihrer Gemeindeordnung vom 7. November 1991 dafür die Geschäftsprüfungskommission eingesetzt (zum aktuellen Stand).
Die Einwohnergemeinde Frenkendorf wird an einer Gemeindeversammlung im Dezember 1993 die nötige Ergänzung der Gemeindeordnung (neuer Abs. 4 des § 35) behandeln. Vorgesehen ist, die Geschäftsprüfungskommission als kommunale Aufsichtsstelle einzusetzen (zur Unzulässigkeit dieser Regelung: Datenschutz konkret 053) (zum aktuellen Stand).
Die Einwohnergemeinde Tenniken hat mitgeteilt, dass sie gedenkt, die Aufgabe der Aufsichtsstelle Datenschutz ihrer Rechnungsprüfungskommission bzw. ihrer Geschäftsprüfungskommission zu übertragen. Die Schaffung der nötigen rechtlichen Grundlage ist jedoch noch nicht erfolgt.
Noch keine Antworten liegen aus den Gemeinden Ettingen, Kilchberg, Lampenberg, Läufelfingen, Pfeffingen und aus der Stadt Liestal vor (Stand 17.08.93).
Alle andern 65 Baselbieter Gemeinden haben ausdrücklich davon abgesehen, eine eigene Aufsichtsstelle zu schaffen. Für sie ist der kantonale Datenschutzbeauftragte zuständig. Das gleiche gilt - bis zur allfälligen Schaffung der nötigen Rechtsgrundlagen - für die sechs Gemeinden, welche die beiden Anfragen noch nicht beantwortet haben.
Aktueller Stand
Die Einwohnergemeinde Gelterkinden hat als einzige rechtsgültig eine kommunale Aufsichtsstelle Datenschutz geschaffen, sie aber 1996 wieder abgeschafft; seither ist der kantonale Datenschutzbeauftragte für die Aufsicht zuständig, nachdem er der Gemeindeverwaltung schon vorher für alle Datenschutzfragen zur Verfügung stand.
Der Änderung der Gemeindeordnung, mit welcher die Einwohnergemeinde Frenkendorf die GPK als kommunale Aufsichtsstelle Datenschutz einsetzen wollte, hat der Regierungsrat mit RRB Nr. 657 vom 14. März 1995 (Datenschutz konkret 053) wegen Kompetenzkollision die Genehmigung versagt.
Alle anderen Gemeinden haben darauf verzichtet, eine eigene Aufsichtsstelle Datenschutz zu schaffen, auch die Laufentaler Gemeinden, welche nach dem bernischen Datenschutzgesetz noch dazu verpflichtet waren (Datenschutz konkret 033).
Somit ist heute der kantonale Datenschutzbeauftragte auch für alle Einwohnergemeinden (wie auch für die kantonalen Behörden sowie für die Bügergemeinden und die Kirchgemeinden) zuständig.