Dienstleistungen BL: Kindergarten |
|
|
Jedes Kind hat die Möglichkeit, vor der obligatorischen Schule während ein bis zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Der Kindergarten ist freiwillig und unentgeltlich, er nimmt Kinder ab 4 Jahren auf. Die kommunalen Schulbehörden sind für den Kindergarten zuständig.
Gemeinden BL >>>