Dienstleistungen BL: Kindergarten


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Jedes Kind hat die Möglichkeit, vor der obligatorischen Schule während ein bis zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Der Kindergarten ist freiwillig und unentgeltlich, er nimmt Kinder ab 4 Jahren auf. Die kommunalen Schulbehörden sind für den Kindergarten zuständig.

 

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