Kinder und Jugendliche als Täter, Opfer, Zeugen oder Mitwisser |
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Kinder- und Jugendliche können auf unterschiedliche Weise mit dem Gesetz in Berührung kommen, nämlich als Täter, Opfer, Zeuge oder Mitwisser. |
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Kinder und Jugendliche als Täter
Hat ein Jugendlicher selber einmal gegen 'das Gesetz' verstossen, so ist es wichtig, dass die Eltern zu ihm stehen. Ein klares und respektvolles Auftreten der Eltern kann den Verlauf des weiteren Weges wesentlich beeinflussen. Ein Strafverfahren hat nicht in erster Linie zum Ziel, Jugendliche zu bestrafen, sondern es soll den Jugendlichen vor allem dahin führen, zu begreifen, was passiert ist, damit er künftig für sich die "richtigen" Konsequenzen ziehen lernt.
Erschwerend aus der Sicht der Jugendanwaltschaft erachten wir jene Fälle, in denen Eltern das Fehlverhalten oder eine klare Grenzüberschreitung ihres Kindes nicht wahrhaben wollen und das Vorgefallene auf einer rein juristischen Ebene abhandeln, allerdings selten zum Nutzen des betroffenen Kindes. Einem jugendlichen Täter wird es so natürlich schwer fallen, sein Fehlverhalten angemessen zu überdenken und für sich selbst nützliche Schlüsse zu ziehen. Denn ihm wird die Botschaft übermittelt, dass "das Problem" ja weit ausserhalb von ihm selbst liege und deshalb auf einer anderen Ebene "bekämpft" werden müsse. Macht der Jugendliche ausserdem die Erfahrung, dass man sich durch Herausreden vor den Konsequenzen einer deliktischen Handlung drücken kann, droht die Gefahr der Fortsetzung. Ein solcher Verlauf kann weder im Interesse der Betroffenen, der Eltern noch der Gesellschaft sein. Im Gegenteil: Jugendliche sind lernfähig; nicht zuletzt deshalb erwarten sie eine sinnvolle Reaktion ihrer Bezugspersonen sowie eine angemessene Sanktion, die sie in ihrer Entwicklung positiv unterstützt.
Entgegen einer teilweise noch vorhandenen Vorstellung vermindert ein Strafverfahren in keiner Weise die Entwicklungschance eines Jugendlichen. Im Gegenteil: Einer überwiegenden Mehrzahl der betroffenen Jugendlichen gelingt es, sich - um eine Erkenntnis reicher geworden - wieder aufzufangen.
Strafbare Handlungen sind oft auch Ausdruck einer Krise: Unsicherheit, familiäre Spannungen, Zerrüttung, mangelndes Selbstwertgefühl, Probleme in der Schule und bei der Berufsfindung oder das Streben nach Aufmerksamkeit können ihnen zu Grunde liegen. Viele Familien sind sehr verunsichert, wenn sie plötzlich mit einer Behörde wie der Jugendanwaltschaft zu tun haben. Solche Krisen beinhalten aber auch Chancen: Sie ermöglichen die Neuüberprüfung der eigenen Situation und das Experimentieren mit alternativen Handlungsmöglichkeiten. Sie geben die Möglichkeit, die familiäre Situation genauer wahrzunehmen, sich in der Familie näher zukommen und vielleicht auch eine aussenstehende Fachperson zur Unterstützung beizuziehen. Es ist nie zu spät, sich ein gutes Leben zu organisieren.
Kinder und Jugendliche als Opfer
Kinder respektvoll, erzieherisch konsequent und individuell angemessen zu begleiten, stärkt zweifelsohne ihr Selbstvertrauen und ihren Umgang mit den Anforderungen des Lebens. Kinder mit einem gestärkten Selbstwertgefühl, Jugendliche, die auch lernen, "nein" zu sagen, werden vergleichsweise seltener Opfer einer Gewalttat. So kann es zum Beispiel wichtig sein, dass Kinder und Jugendliche stets Zugang zu ihren Eltern haben und sich ihnen jederzeit anvertrauen können.
Sollte es aber trotzdem einmal zu einem Übergriff kommen, ist in erster Linie zu empfehlen, Hilfe von aussen zu organisieren. Gespräche mit Vertrauenspersonen können helfen, Schutz zu finden, die Situation zu klären und allfällige weitere Schritte zu planen.
Eine Anzeige hingegen empfehlen wir bei massiven Vorfällen. Raub, Erpressung und ähnliche Delikte sind bei uns nicht alltäglich und dürfen es auch nicht werden. Grundsätzlich muss reagiert werden, wenn massive physische oder psychische Gewalt angewendet worden ist oder angewendet wird (z.B. Einschüchterung oder "Terrorisieren" von anderen Kindern und Jugendlichen). Ausserdem ist eine Anzeige zu prüfen, wenn Angehörige oder Lehrpersonen überfordert sind und andauernde deliktische Handlungen eines Kindes oder Jugendlichen selbst nicht unterbinden können. Wesentlich ist, dass Schulleitungen, Polizei und Jugendanwaltschaft von solchen Vorfällen in Kenntnis gesetzt werden, um angemessen intervenieren oder reagieren zu können.
Vor notwendigen Anzeigen wird allerdings oft zurückgeschreckt, weil die potentiellen Täter ihrerseits mit "Sanktionen" gegen das Opfer drohen, sollte die Straftat "aufgedeckt" werden. Die Angst vor allfälligen Repressalien des potentiellen Täters, auch wenn dessen Drohungen sehr unangenehm und bedrohlich sein können, sind - aus unserer Erfahrung der letzten Jahre - unbegründet. In den letzten Jahren ist es in den von der Jugendanwaltschaft behandelten Fällen noch nie zu solchen Racheakten gekommen.
Die Jugendanwaltschaft bietet in dieser Frage selbstverständlich gerne ihre Hilfe an: Betroffenen Personen, Eltern, LehrerInnen oder Jugendlichen empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit uns, um gemeinsam zu besprechen, welche weitere Vorgehensweise im Einzelfalle nützlich und sinnvoll erscheint. Andernfalls bietet auch die Opferberatungsstelle beider Basel kostenlose Beratung an.
Kinder und Jugendliche als Zeugen
Gar nicht so selten werden Erwachsene, Kinder und Jugendliche Zeugen von strafbaren Handlungen. Hier gilt es, ohne den Helden zu spielen und sich selbst zu gefährden, hin- und nicht wegzuschauen. Wenn ein Eingreifen als gefährlich eingeschätzt wird, sollte sofort die Polizei beigezogen werden.
Kinder und Jugendliche als Mitwisser
Mitwisser oder Mitwisserin zu sein und dadurch gar unfreiwillig zum "moralischen Komplizen" zu werden, ist eine heikle Angelegenheit. Und allenfalls gar einen guten Kollegen verpfeifen zu müssen, macht die ganze Angelegenheit auch nicht einfacher. Rasch steht man in einem Konflikt und fragt sich, wie man da wohl am besten herauskommt? Hilfreich ist auch hier, sich möglichst frühzeitig Rat von aussen zu holen, sei dies bei den Eltern, den Lehrpersonen, der Polizei oder der Jugendanwaltschaft. Und schliesslich kann viel Schaden und Leid verhindert werden, wenn ein Jugendlicher bei der Fortsetzung seiner Delikte gestört wird und dessen Absichten oder Taten aufgedeckt werden. Damit kann verhindert werden, dass ein Kind oder ein Jugendlicher mit seinem deliktischen Verhalten alleine bleibt und sich immer mehr 'ins Abseits' manövriert. Je länger die "Aufdeckung" verhindert wird, desto gravierender erweisen sich nämlich die menschlichen und finanziellen Folgen - für Täter und Opfer! Schon manche Sprayer, die schliesslich erst im 20. Fall ermittelt werden konnten und danach Schadenersatzforderungen im Betrag von mehreren Zehntausend Franken bezahlen mussten, wären im Nachhinein froh gewesen, wenn sie schon nach dem zweiten Fall gestoppt worden wären. Im Erwachsenenstrafrecht sind die Folgen von deliktischen Handlungen im übrigen in der Regel noch wesentlich härter.
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