Zur Berechnung der voraussichtlich anfallenden Steuerbelastung von Kapitalleistungen verwenden Sie am einfachsten unseren Steuerrechner. Diesen finden Sie hier.
Die Berechnung von Steuern auf Kapitalleistungen funktioniert nach folgendem Schema:
- | Sie entnehmen der Rentensatztabelle (ab 2005) den Faktor zur Bestimmung der jährlichen Rentenleistung (Umrechnung der Kapitalleistung in eine fiktive jährliche Rente). |
- | Sie berechnen - wiederum mit Hilfe des Internetrechners - den normalen Steuersatz (s. § 34 Abs. 1 Steuergesetz des Kantons Basel-Landschaft), der für ein solches (fiktives) jährliches Renteneinkommen zur Anwendung kommen würde. Der Minimalsteuersatz beträgt in jedem Fall 2 %. |
- | Sie wenden diesen Steuersatz auf die Summe der Kapitalleistung an, was die entsprechende Staatssteuer ergibt. |
- | Sie wenden den für Ihre Wohnsitzgemeinde gültigen Steuerfuss (in % der Staatssteuer) auf die berechnete Staatssteuer an, was die Gemeindesteuer ergibt. |
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Anmerkungen zur Berechnung der Steuern auf Kapitalleistungen: Kapitalleistungen werden persönlich besteuert. Das bedeutet, dass der Steuertarif ohne Vollsplitting zur Anwendung gelangt. Dies ist vor allem dann zu beachten, wenn die Steuerhöhe mittels Internetrechner ermittelt wird.