Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse

Zur Berechnung der voraussichtlich anfallenden Steuerbelastung von Kapitalleistungen verwenden Sie am einfachsten unseren Steuerrechner. Diesen finden Sie hier.


Die Berechnung von Steuern auf Kapitalleistungen funktioniert nach folgendem Schema:


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Sie entnehmen der Rentensatztabelle (ab 2005) den Faktor zur Bestimmung der jährlichen Rentenleistung (Umrechnung der Kapitalleistung in eine fiktive jährliche Rente).

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Sie berechnen - wiederum mit Hilfe des Internetrechners - den normalen Steuersatz (s. § 34 Abs. 1 Steuergesetz des Kantons Basel-Landschaft), der für ein solches (fiktives) jährliches Renteneinkommen zur Anwendung kommen würde. Der Minimalsteuersatz beträgt in jedem Fall 2 %.

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Sie wenden diesen Steuersatz auf die Summe der Kapitalleistung an, was die entsprechende Staatssteuer ergibt.

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Sie wenden den für Ihre Wohnsitzgemeinde gültigen Steuerfuss (in % der Staatssteuer) auf die berechnete Staatssteuer an, was die Gemeindesteuer ergibt.

 

Anmerkungen zur Berechnung der Steuern auf Kapitalleistungen: Kapitalleistungen werden persönlich besteuert. Das bedeutet, dass der Steuertarif ohne Vollsplitting zur Anwendung gelangt. Dies ist vor allem dann zu beachten, wenn die Steuerhöhe mittels Internetrechner ermittelt wird.