Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE

> Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote

Die interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE regelt die Inanspruchnahme von Leistungen der stationären Jugendhilfe (Heime), der Behindertenhilfe (Wohneinrichtungen, Tagesstätten und Werkstätten) sowie der Sonderschulung im interkantonalen Verkehr. Sie harmonisiert in der Schweiz die Bestimmungen über die Rechnungslegung und die Qualitätsanforderungen an soziale Einrichtungen und nimmt Koordinationsaufgaben wahr.


Der Kanton Basel-Landschaften ist den Bereichen A (stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe), B (Einrichtungen für behinderte Erwachsene) und D (Einrichtungen der Sonderschulung) beigetreten. Basellandschaftliche Verbindungsstelle ist Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote.


>>> www.ivse.ch



 

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