Die Kontrollstelle für Heil- und Betäubungsmittel führt periodische Kontrollen in öffentlichen Apotheken und Drogerien, in Praxisapotheken von Ärzten/-innen, Komplementärtherapeuten/-innen, in den Hausapotheken der Heime, Spitäler und Kliniken, sowie in Betrieben mit Bewilligung zum Umgang mit kontrollierten Substanzen durch.
Die folgenden Inspektionsprotokolle geben einen Überblick über die Punkte, die normalerweise geprüft werden:
Öffentliche Apotheken |
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Drogerien |
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Praxisapotheken der Ärzte/-innen |
- Informationen zur Inspektion von Praxisapotheken im Kanton BL |
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Praxisapotheken der Komplementärtherapeuten/-innen |
- Informationen zur Inspektion von Praxisapotheken im Kanton BL |
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Apotheken der Heime |
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Apotheken der Spitäler und Kliniken |
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Betriebe mit Bewilligung zum Umgang mit kontrollierten Substanzen / Betäubungsmitteln |
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