"Die Jugendanwaltschaft in 5 Minuten"


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Eine Kurzübersicht

 

Die Jugendanwaltschaft ist ein Teil der Sicherheitsdirektion Baselland. Sie ist zuständig, wenn Jugendliche strafbare Handlungen begehen. Zunächst führt sie in Zusammenarbeit mit der Polizei die Strafuntersuchungen bei Delikten durch, die von 10 bis 17jährigen Minderjährigen begangen wurden. In der überwiegenden Zahl der Fälle sind der leitende Jugendanwalt und die Jugendanwältin für die richterliche Beurteilung der Fälle zuständig. Falls es bei einem Jugendlichen zu einer Einschliessungsstrafe von über 6 Monaten oder einer definitiven Heimeinweisung kommen soll, kommt dem Jugendanwalt die Funktion eines Jugendstaatsanwaltes zu. Schliesslich ist die Jugendanwaltschaft auch für den Vollzug der Strafen und Massnahmen im Jugendstrafrecht zuständig.


Darüber hinaus ist die Jugendanwaltschaft auch präventiv im Gewalt- und Suchtbereich tätig. Wir versuchen in Zusammenarbeit mit anderen involvierten Stellen möglichst günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Sucht- oder Gewaltprobleme bei Minderjährigen frühzeitig erkannt, und rechtzeitig angemessene Massnahmen eingeleitet werden können.


Im Jugendstrafrecht geht es nicht einfach um die Sanktionierung einer strafbaren Handlung. Vielmehr geht es darum, dass der oder die betroffene Jugendliche versteht, weshalb das Verhalten nicht akzeptiert werden kann und inskünftig andere Lösungswege angezeigt sind. Dabei sind sowohl unterstützende Massnahmen als auch klar Grenzen setzende Strafen notwendig. Im Einzelfall sowohl dem Opfer als auch dem Täter möglichst gerecht zu werden, ist zuweilen eine sehr anspruchsvolle Aufgabe.


Wesentlich erscheint dabei, dass alle involvierten Bezugspersonen und die Einrichtungen der Jugendhilfe - insbesondere die Eltern, die Schulen, die Polizei aber auch Fachstellen wie die Jugendanwaltschaft, die Drogenberatung - eng miteinander kommunizieren und vernetzt arbeiten. Ohne eine verbindliche Zusammenarbeit ist im Jugendbereich wenig zu erreichen.


Auf der Homepage der Jugendanwaltschaft Baselland finden Sie umfangreiche weiterführende Informationen zu unserer Arbeit mit den Jugendlichen. Sie ist die erste Homepage der Schweiz in diesem Bereich.



Dr. Thomas Faust, leitender Jugendanwalt Baselland


Winter 2009/2010



 

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