Inhalt und Zweck der Gefahrenkarten


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Was zeigt die Gefahrenkarte?

Die Naturgefahrenkarte (kurz Gefahrenkarte) zeigt wie stark ein Gebiet von Naturgefahren bedroht ist. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Gefahren (Prozesse):

 

Überschwemmung Birs,
Gemeinde Zwingen, August 2007
(Quelle Polizei BL, Liestal)



Steinschlag Lützel,
Gemeinden Laufen / Röschenz, April 2006
(Quelle Amt für Wald beider Basel, Liestal)



Rutschung Matt,
Gemeinde Wintersingen, Frühjahr 1999
(Quelle Gemeinde Wintersingen)

- Überschwemmung / Übersarung

- Steinschlag/Blockschlag

- Rutschungen permanent

- Rutschungen spontan

- Hangmuren

 

 

 

 

Die in den Gefahrenkarten dargestellten Prozesse werden auch als gravitative, d.h von der Schwerkraft abhängige, Naturgefahren bezeichnet. Den gravitativen Naturgefahren gemeinsam ist, dass sie eine hohe Standortgebundenheit aufweisen. Nicht der Zufall, sondern die Schwerkraft und andere Naturgesetze geben vor, wo diese Naturgefahren auftreten. Mit schweizweit gut erprobten Methoden kann zuverlässig und parzellengenau ermittelt werden, welche Gebiete wie stark von Naturgefahren bedroht sind und welche nicht.

 

Innerhalb des Siedlungsgebietes wird für jede Parzelle untersucht, wie stark und wie häufig sie von diesen Prozessen betroffen ist. So wird zum Beispiel ein Gebiet alle 30 Jahre, ein anderes nur alle 100 Jahre von einem halben Meter Wasser überschwemmt. Das Gebiet, welches häufiger mit gleicher Intensität überschwemmt wird, weist eine grössere Gefährdung auf. Je häufiger und je stärker ein Ereignis zu erwarten ist, desto grösser ist seine Gefährdung.

 

Es wird unterschieden zwischen folgenden Gefahrenstufen

- Rot: Erheblicher Gefährdung --> Verbotsbereich

- Blau: Mittlerer Gefährdung --> Gebotsbereich

- Gelb: Geringer Gefährdung --> Hinweisbereich

- Gelb-Weiss gestreift: Restgefährdung --> Hinweisbereich

- Weiss: Keine oder vernachlässigbare Gefährdung

 

Für weitere Prozesse können in der Regel die Häufigkeiten und die Stärken nicht ausgewiesen werden. Dort erfolgt lediglich ein Hinweis, welche Gebiete gefährdet sind.

 

Dabei handelt es sich um die folgenden Hinweisprozesse

- Ufererosion

- Murgang

- Hangwasser

- Grundwasseraufstoss

- Rückstau Kanalisation

- Erdfall (Absenkung, Einsturz)

 

Nicht Teil der aktuellen Abklärungen sind andere Naturereignisse wie Erdbeben, Sturm, Hagel, Dürre oder Frost. Auch Lawinen werden für die Gefahrenkarten BL nicht untersucht.

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Für welche Gebiete wird die Gefahrenkarte erstellt?

Die Gefahrenkarte wird grundsätzlich für das Siedlungsgebiet des ganzen Kantons Basel-Landschaft erstellt. Für das übrige Gebiet des Kantons zeigt die Gefahrenhinweiskarte mögliche Gefährdungen durch gravitative Naturgefahren auf.

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Auf welchen Grundlagen basiert die Gefahrenkarte?

Die Gefahrenkarte basiert im Wesentlichen auf der Kombination von Erfahrungswerten und Analysen der Fachleute (Wasserbauer, Geologinnen, etc.) und der Gemeindevertreter (Gemeinderat, Werkhof, Feuerwehr, etc.). Dabei werden folgende wichtige Grundlagen verwendet:

 

Ereigniskataster

Der Ereigniskataster BL des Amtes für Wald beider Basel zeigt, welche Gebiete in der Vergangenheit von Naturgefahren betroffen waren. Dieser wird durch Archivrecherchen mit weiter zurückliegenden ("historischen") Ereignisse, wie zum Beispiel dem Birsig-Hochwasser von 1529, welches am Basler Rathhaus Mannshöhe erreichte, ergänzt. Vom Ereignis im August 2007 wurde eine umfangreiche Ereignisdokumentation erstellt, welche eine weitere Grundlage bildet.

 

Überschwemmung Vordere Frenke 1926
(Quelle Basellandschaftliche Gebäudeversicherung, Liestal)

 

Karte der Phänomene

Diese Karte wird aufgrund von Luftbildern, geologischen Karten und Feldbegehungen erstellt. Dabei werden die Geländeformen zum Beispiel nach sogenannten "stummen Zeugen" von früheren Ereignissen, wie zum Beispiel herumliegende Steinblöcke, untersucht. Die Karte der Phänomene dient insbesondere dazu das Gelände bezüglich der möglichen Auslösung von Rutschungen und Steinschlag zu beurteilen.

Stumme Zeugen Steinschlag
(Quelle Böhringer AG, Oberwil)

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Wie wird die Gefahrenkarte erstellt?

Die Gefahrenkarte wird durch Berechnung und Abschätzung verschiedener Szenarien erstellt. Es wird untersucht, was passieren kann, falls beispielsweise ein Durchlass vollständig verstopft oder ein grosser Felsblock an einer Fluh abbricht und ins Tal stürzt, und wie häufig diese Szenarien eintreten können. Eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens finden Sie in den Unterlagen, welche an der Informationsveranstaltung vom 15. April 2010 abgegeben wurden.

 

Wasserbauliche Beurteilung

Aufgrund der Feldbegehungen, dem Ereigniskataster, den Abflussberechnungen werden die Schwachstellen an den Gewässern, wie zum Beispiel zu kleine Durchlässe, ermittelt. Dabei werden Abflussmengen (Hydrologie), Abflusskapazität des Baches (Hydraulik) und der Geschiebe- und Holztrieb betrachtet.

 

Verklauster Durchlass
(Quelle Böhringer AG, Oberwil)

 

Geologische Beurteilung

Aufgrund der Feldbegehungen, dem Ereigniskataster, der Karte der Phänomene werden die Schwachstellen an den Hängen und Felswänden, wie beispielsweise zum Abbruch neigende Gesteinsschichten an exponierten Stellen, ermittelt.

Felswand
(Quelle Böhringer AG, Oberwil)

Wirkungsanalyse - Mit rechnerischen Modellen wird die Ausbreitung des Wassers, der Rutschungsmassen und der Steine für alle definierten Szenarien berechnet und vor Ort überprüft. Diese so ermittelten Flächen, welche alle zeigen wie häufig und wie stark ein Ereignis bei einem bestimmten Szenario sein kann, werden überlagert und daraus die Gefahrenkarte abgeleitet.

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Wozu dient die Gefahrenkarte?

Die Naturgefahrenkarten dienen als Grundlage für die Massnahmenplanung. Dabei stehen raumplanerische Massnahmen im Vordergrund. Weiter sind bauliche, technische und kultivierende Massnahmen an Gefahrenquellen und gefährdeten Objekten zu prüfen. Da nie alle Risiken ausgeschlossen werden können, sind diese mit entsprechenden Notfallkonzepten der Einsatzkräfte zu minimieren.

 

Einsatzkräfte in Laufen
(Quelle Feuerwehrinspektorat BL, Liestal)

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Wann ist die Gefahrenkarte zu berücksichtigen?

Die Naturgefahrenkarten sind bei Planungs- und Bautätigkeiten zu berücksichtigen. Für Gebiete ohne Naturgefahrenkarte gilt die Gefahrenhinweiskarte Naturgefahren BL.
- Schreiben des Regierungsrates an die Gemeinden vom 28. Juni 2011
- Wegleitung Raumplanung
- Infoschreiben des Bauinspektorats vom 15. Dezember 2011.
- Frage-Antwort-Katalog mit häufig gestellten Fragen zur Umsetzung der NGK

 


 

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