Kindesanerkennungen

> Zivilstandswesen

Wenn der Vater und die Mutter eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen.


Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind festgestellt.


Die Anerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden.


Zuständig für die Beurkundung der Kindesanerkennung sind alle Zivilstandsämter der Schweiz.


Für die Beurkundung einer Anerkennung bitten wir Sie, telefonisch mit dem für Sie zuständigen Zivilstandsamt Kontakt aufzunehmen.


>>>  Formular [PDF]


Bitte haben Sie einen Moment Geduld, die Daten werden aufbereitet.