Der Heimatschein wird vom Heimatkanton ausgestellt.
Die zuständige Behörde und die Gebühren variieren von Kanton zu Kanton.
Im Kanton Basel-Landschaft sind die Zivilstandsämter zuständig für die Ausstellung des Heimatscheines.
Die Gebühr für die Ausstellung des Heimatscheines beträgt im Kanton Basel-Landschaft Fr. 30.--. (Anhang 1 ZStGV I. Ziffer 1.1.)
Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers bzw. der Schweizerin im Inland.
Jede/r mündige Schweizer/in hat Anspruch auf einen Heimatschein.
Unmündige, die nicht bei ihren Eltern leben oder nicht das gleiche Bürgerrecht wie ihre Eltern besitzen, und Entmündigte können mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Heimatschein beanspruchen.
Jedem/r Schweizer/in darf nur ein Heimatschein ausgestellt werden.
Bestellformular Heimatschein [PDF]