Geburten

> Zivilstandswesen

Hausgeburten sind innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt zu melden.
Spitalgeburten werden dem Zivilstandsamt durch die Spitalverwaltung direkt gemeldet.



 

Welche Papiere benötigen Sie zur Anzeige einer Geburt

Bald ist es soweit und Sie werden Mutter und Vater. Wenn Ihr Kind geboren ist, muss es auf dem Zivilstandsamt des Geburtsortes eingetragen werden. Falls Ihr Kind in einem Spital zur Welt gekommen ist, wird die Spitalleitung um die Anzeige der Geburt besorgt sein. Bei einer Hausgeburt sind Sie verpflichtet, die Geburt persönlich anzuzeigen. Die Anzeige der Geburt muss vom Gesetz her drei Tage nach der Niederkunft erfolgen. Zur Anzeige berechtigt ist auch der Vater, bei nicht miteinander verheirateten Eltern jedoch nur dann, wenn das Kind bereits vor der Geburt anerkannt worden ist. Wir empfehlen bei nicht verheirateten Eltern, die Anerkennung des Kindes durch den Vater bereits vor der Geburt vorzunehmen.


Für die Anzeige der Geburt sind folgende Papiere erforderlich:


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Eltern verheiratet und beide sind Schweizer Bürger

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Eltern verheiratet, Vater oder Mutter ist nicht Schweizer Bürger

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Eltern verheiratet, beide sind nicht Schweizer Bürger

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Ledige, geschiedene oder verwitwete Mütter (Kind anerkannt)

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Ledige, geschiedene oder verwitwete Mütter (Kind nicht anerkannt)

 


 

Eltern verheiratet und beide sind Schweizer Bürger

Das Familienbüchlein bzw. den Familienausweis


Eine Wohnsitzbescheinigung der Wohngemeinde (bei getrennten Wohnsitzen: von beiden Elternteilen)



 

Eltern verheiratet, Vater oder Mutter ist nicht Schweizer Bürger

Das Schweizer Familienbüchlein bzw. den Familienausweis


Wohnsitzbescheinigung


Ausländerausweis



 

Eltern verheiratet, beide sind nicht Schweizer Bürger

Schweizer Familienbüchlein bzw. Familienausweis (wenn vorhanden)


Geburtsschein der Eltern (im Original - nicht älter als 6 Monate)


Eheschein der Eltern


Wohnsitzbescheinigung (Original - neu ausgestellt)


Beide Ausländerausweise


Beide Pässe



 

Ledige, geschiedene oder verwitwete Mütter (Kind anerkannt)

Anerkennungsschein


Wohnsitzbescheinigung der Mutter und des Vaters (Original - neu ausgestellt)



 

Ledige, geschiedene oder verwitwete Mütter (Kind nicht anerkannt)

Personenstandsausweis (nur für Schweizer Bürgerinnen; erhältlich bei dem Zivilstandsamt des Heimatortes)


Wohnsitzbescheinigung


Pass, Ausländerausweis, Geburtsschein und eine Erklärung über den Zivilstand (falls die Mutter nicht Schweizer Bürgerin ist)



 

Bestellung von Geburtsscheinen (schweizerische und internationale)

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per Fax

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per Mail

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schriftlich

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telefonisch

 

beim Zivilstandsamt des Geburtsortes unter Benützung des offiziellen Formulars [PDF].



 

Infos zu Geburten im Ausland

 

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