Vorbereitung der Eheschliessung


Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der für das entsprechende Land zuständigen ausländischen Vertretung, welche Dokumente Sie für die Heirat benötigen. Darüber können Ihnen die schweizerischen Zivilstandsämter keine verbindliche Auskunft geben.



 

Namensführung nach der Eheschliessung

Erkundigen Sie sich bitte bevor Sie ins Ausland reisen auf dem für Ihren Wohnort zuständigen Zivilstandsamt nach den Möglichkeiten der Namensführung nach der Heirat.


Je nach Namenswahl ist vor der Heirat die Abgabe einer Namenserklärung hier in der Schweiz notwendig.



 

Nach der Heirat

Nach der Eheschliessung sind der Eheschein (im Original) und die weiteren Dokumente bei der für den Eheschliessungsort zuständigen Schweizerischen Vertretung abzugeben.


Die Unterlagen werden dort übersetzt, beglaubigt und anschliessend in die Schweiz, an die Kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimatkantons, geschickt.


Erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes, welche Dokumente von Ihnen und Ihrem Partner/Ihrer Partnerin nach der Heirat auf der Schweizerischen Vertretung abzugeben sind.


Sind Sie im Kanton Basel-Landschaft heimatberechtigt, klicken Sie hier für die Anschrift des für Ihren Heimatort zuständigen Zivilstandsamtes.


Geben Sie auf jeden Fall immer Ihren Heimatort und Ihre derzeit aktuelle Adresse an.



 

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