Als Nachweis über Ihr Schweizer Bürgerrecht gilt der Personenstandsausweis.
Der Personenstandsausweis ist ein Auszug aus dem Infomatisierten Standesregister (Infostar).
Personenstandsausweise werden nur für Schweizer Bürger/innen ausgestellt. Dies ist auf dem Formular auch ausdrücklich vermerkt.
Sind Sie im Kanton Basel-Landschaft heimatberechtigt, klicken Sie für die Anschrift des für Ihren Heimatort zuständigen Zivilstandsamtes.